In 16 Fällen wurde der Mund-Nasen-Schutz nicht ordnungsgemäß getragen. An dieser Stelle sei noch einmal deutlich erwähnt, dass der Mund-Nasen-Schutz auch die Nase abdecken muss. In drei Gastronomiebetrieben waren die Kontaktlisten nicht ordnungsgemäß geführt. In einem Fall betrug der Abstand zwischen den Tischen und Stühlen in einer Gastronomie nicht die vorgeschriebenen 1,50 Meter. In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.