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WuppertalPressemeldung – 30.10.2020

Corona-Schutzverordnung NRW: Die neuen Regeln ab dem 2. November

Ab Montag, 2. November, gelten auch in Wuppertal die Vorschriften der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Hier nur die wichtigsten Regelungen:

  • Es dürfen sich nur noch Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen, maximal bis 10 Personen. (Beispiel: Drei Freundinnen oder Freunde aus unterschiedlichen Haushalten dürfen sich also NICHT mehr treffen, zwei Familien mit jeweils zwei eigenen Kindern aber wohl.)  
  • In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens wird das Tragen eines Mund-Nasenschutzes vorgeschrieben oder mindestens empfohlen.
  • Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind bis zum 30. November 2020 unzulässig.
  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.
  • Zoologische Gärten und Tierparks dürfen bis zum 30. November 2020 für Besucherinnen und Besucher nicht geöffnet werden.
  • Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 untersagt.
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, die nach dem 29. Oktober 2020 angetreten worden sind, sind bis zum 30. November 2020 untersagt.

Erläuterungen und Hinweise

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