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WuppertalPressemeldung – 20.10.2020

Mund-Nasen-Schutz in der Fußgängerzone

Ab Mittwoch ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes auch in den Fußgängerzonen in Barmen und Elberfeld Pflicht. Ab sofort wird das Tragen aber schon empfohlen. Der Krisenstab setzt damit eine empfohlene Maßnahme des Landes um.

„Es ist jetzt extrem wichtig, die Zahl der Infektionsmöglichkeiten so weit wie möglich einzugrenzen“, sagt Dr. Johannes Slawig, der Leiter des Wuppertaler Krisenstabes. „Hatte im April ein infizierter Mensch vielleicht drei oder vier mögliche Kontakte, um das Virus weiter zu geben, sind es heute fast immer über 20. Wir stoßen an die Grenzen des Systems der Infektionsverfolgung. Gleichzeitig mag sich niemand vorstellen, erneut Unternehmen, Restaurants und andere Betriebe zu schließen. Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je, dass wir uns selbst beschränken, Kontakte auf ein notwendiges Maß reduzieren und Treffen, die nicht so wichtig sind, auf später verschieben.“

In der Öffentlichkeit, in Gaststätten und Restaurants gilt ab Mittwoch eine Beschränkung auf fünf Menschen, oder maximal zwei Haushalte.
Die neue, für Wuppertal geltende Allgemeinverfügung soll am Dienstag veröffentlicht werden und gilt dann ab Mittwoch. 

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