Auf dem Gelände soll ein Ausweichquartier für Schulen entstehen, die saniert werden müssen. Das wird zunächst das Ganztagsgymnasium Johannes Rau und im Anschluss daran die Else-Lasker-Schüler-Gesamtschule sein.
Nachdem das städtische Gebäudemanagement Anfang Oktober über das Projekt informiert hatte und es dazu auch eine breite Berichterstattung gegeben hatte, gibt immer noch viele Fragen rund um das Projekt. Die Fraktion Die Linke hat für die erste Sitzung des Rates am Montag, 2. November, den Antrag gestellt, ein zusätzliches Gutachten zur Asbest/Schadstoffbelastung zu beauftragen und die Arbeiten bis dahin ruhen zu lassen. Die Sanierung und der geplante Abriss waren vom Rat der Stadt im Juni beschlossen worden.
Das Gebäudemanagement hat zu dem Themenkomplex noch einmal Fragen und Fakten zusammengestellt.
Schadstoffausbau hat begonnen
Warum hat das Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW) schon jetzt mit dem Abriss begonnen?
Begonnen hat nur der Schadstoffausbau, der auch einer Sanierung vorgelagert werden müsste. Die Abrissarbeiten beginnen erst Mitte/Ende Januar 2021.
Warum konnte mit den Arbeiten begonnen werden, obwohl noch eine Entscheidung eines Landtagsausschusses zum Verkauf des Grundstücks aussteht?
Der Besitzübergang an die Stadt Wuppertal ist am 15.09.2020 erfolgt. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes NRW hat der vorgezogenen Schadstoffsanierung schriftlich zugestimmt.
Warum ist ein Moratorium, also eine Unterbrechung der Arbeiten, nicht möglich?
Eine Unterbrechung der Arbeiten hätte zur Folge, dass der Auftrag, den das GMW durch den Rat der Stadt im Juni 2020 erhalten hat, nämlich bis zum Sommer 2021 Ersatzgebäude für das Ganztagsgymnasium Johannes Rau zur Verfügung zu stellen, nicht erfüllt werden könnte. Damit könnte die Gesamtsanierung des Gymnasiums an der Siegesstraße nicht wie geplant im Sommer/Herbst 2021 beginnen.
Warum muss das Ganztagsgymnasium Johannes Rau während seiner Sanierung ausgelagert werden?
Die Enge der Bebauung an der Siegesstraße lässt keine andere Lösung zu. Der verfügbare Raum wird schon für die Baustelleneinrichtung benötigt.
Warum wird nicht eine andere Fläche für die Auslagerung des Gymnasiums genutzt?
In den letzten zweieinhalb Jahren hat das GMW mit Unterstützung anderer Ressorts wie der Stadtplanung, der Bauleitplanung, der Bauordnung, dem Ressort für Grünflächen und Forsten und der Wirtschaftsförderung mehr als 40 verschiedene Grundstücke beziehungsweise Gebäude auf ihre Eignung als Ersatzstandort untersucht. Aus unterschiedlichen Gründen war keines davon als Ersatzstandort für das Gymnasium geeignet.
Keine Alternativ-Flächen
Warum kommen keine Flächen im Bereich des Mirker Bahnhofs als Aufstellort für die Schulcontainer infrage?
Dort stünden Flächen erst ab Ende 2022/Anfang 2023 zur Verfügung.
Und wie sieht es mit dem Carnaper Platz aus?
Der Carnaper Platz gehörte zu den 40 untersuchten Grundstücken. Eine Nutzung als Aufstellort für die Modulbauten war von politischer Seite nicht gewünscht.
Das Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium (WDG) hat die ehemalige Justizvollzugsschule an der Hardt von 2015 bis 2018 als Ersatzquartier genutzt. Warum wurde das Gebäude nicht für nachfolgende Schulsanierungen weiter vom BLB angemietet?
Das GMW hätte die Gebäude tatsächlich gerne weiter als Ersatzquartier für nachfolgende Schulsanierungen genutzt. Der BLB hatte den Gebäudekomplex bereits 2015 wegen dessen großen Sanierungsbedarfes aufgegeben und einen Neubau für die Justizvollzugsschule an der Parkstraße in Ronsdorf errichtet. Um eine Interimsnutzung für das WDG zu ermöglichen, mietete das GMW einen Teil des Komplexes am Standort Hardt an und investierte mehr als 650.000 Euro in das Gebäude. Nachdem das Gebäude beim Starkregenereignis Ende Mai 2018 von schweren Wasserschäden betroffen war – die Kanalisation funktionierte nicht -, konnte es vom WDG nur noch eingeschränkt benutzt werden. Der BLB als Eigentümer lehnt wegen des hohen Aufwands alle weiteren Investitionen in den Gebäudekomplex ab, sodass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nach 2018 nicht mehr infrage kam.
Wie teuer wäre die Beseitigung der akuten Schäden am und im Gebäude?
Die eigentliche Schadensbeseitigung würde 2,5 bis 3 Millionen Euro kosten. Für diese Schadensbeseitigung müssten jedoch viele Wände und Decken geöffnet werden. Durch den Einsatz der dafür benötigten Maschinen würde (vorher festgebundenes) asbesthaltiges Material aufgewirbelt. Vor der Schadensbeseitigung müsste deshalb eine aufwendige Asbestsanierung durchgeführt werden, die die Gebäude in den Zustand eines Rohbaus versetzen würde. Das wiederum käme einer Gesamtsanierung gleich, mit einer Kostendimension von eher 15 bis 20 Millionen Euro, je nach zukünftiger Planung möglicherweise auch bis zu 27 Millionen Euro.
Warum werden die Gebäude nicht für die Schulnutzung saniert?
Die Sanierungszeit liegt inklusive der Schadstoffsanierung bei circa 2,5 bis 3 Jahren. Damit würde sich die Sanierung des Ganztagsgymnasiums Johannes Rau und der Gesamtschule Else Lasker-Schüler um mindestens zwei weitere Jahre verschieben. Da es außerdem keine Planung für eine Weiternutzung gibt, wäre eine Sanierung unwirtschaftlich.
Waren die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte des WDG durch die Asbestbelastung des Gebäudes gesundheitlich gefährdet?
Nein, eine Gefährdung bestand zu keinem Zeitpunkt. Der Nutzerschutz war gegeben, weil das Asbest fest in der Putz- und Spachtelmatrix gebunden ist und eine nennenswerte Freisetzung im normalen Schulbetrieb nicht zu erwarten ist. Anders sieht dies im Fall von Arbeiten am Gebäude mit schnelllaufenden Maschinen aus: Dabei können hohe Faserkonzentrationen freigesetzt werden. In diesem Fall ist nicht der Schutz der Nutzer*innen, sondern der Schutz der arbeitenden Personen entscheidend.
Warum kann die Asbestbelastung nicht durch Beprobung lokalisiert und damit aufwandsärmer entfernt werden?
Das Problem liegt darin begründet, dass es bis 1992 erlaubt war, Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern Asbestfasern zuzusetzen. Die absoluten Mengen waren sehr gering, sodass der Gesetzgeber keine Deklarationspflicht vorgesehen hatte. Untersuchungen haben jedoch zwischenzeitlich gezeigt, dass bei der Bearbeitung mit schnelllaufenden Maschinen sehr hohe Faserkonzentrationen in der Raumluft erzeugt werden. Rein optisch unterscheidet sich das asbestbelastete Material nicht von unbelastetem. Außerdem wurde das Gebäude im Laufe der Zeit in unterschiedlichen Bereichen in verschiedenen Bearbeitungstiefen malermäßig überarbeitet, sodass teilweise mehrere Spachtelschichten übereinander angeordnet sind. Eine optische Detektion ist daher nicht möglich, es bleibt nur eine aufwendige Beprobung. Die vom Gesetzgeber verlangte Aussagesicherheit erfordert jedoch eine so hohe Anzahl an Proben, dass ein gezielter Rückbau aus Sicht des GMW die wirtschaftlichere und zielführende Vorgehensweise ist.
Stellt die Asbestbelastung eine Sondersituation dar, die speziell in diesem Gebäudekomplex vorliegt?
Nein, das Problem betrifft alle Gebäude die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, da erst zu diesem Datum ein Verwendungsverbot von Asbest auch für Putz- und Spachtelmassen und Fliesenkleber in Kraft trat. Da die Materialien nicht deklarationspflichtig waren, ist von einer Verwendung von Restchargen auszugehen, sodass erst Gebäude die nach dem 01.01.1995 erstellt wurden, mit hoher Wahrscheinlichkeit als asbestfrei angesehen werden können. Das GMW hat daher entsprechende Asbestsanierungen beispielsweise bereits an der Dieckerhoffstraße, dem Gymnasium an der Schluchtstraße und dem Wilhelm-Dörpfeld Gymnasium durchgeführt und führt diese demnächst am Gymnasium Bayreuther Straße und der Förderschule an der Bartholomäusstraße durch.
Asbest als bundesweites Problem
Ist das Problem der Asbestbelastung in Putz- und Spachtelmassen und Fliesenklebern ein rein Wuppertaler Phänomen?
Nein, das Problem besteht bundesweit sowohl in öffentlichen als auch in privaten Gebäuden. Deshalb hat der Gesetzgeber den Nationalen Asbestdialog ins Leben gerufen und die wesentlichen Stakeholder gehört. Der Dialog wurde im Sommer 2020 abgeschlossen und entsprechende Arbeitsaufträge an die nachgelagerten Verbände und gesetzgebenden Organisationen erteilt. Mit ersten Änderungen und Anpassungen wird in Fachkreisen für das Jahr 2021 gerechnet. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz in Dortmund hat zu dem Themenkomplex bereits einen Leitfaden für private Bauherren erstellt und veröffentlicht. Die dort getroffenen Aussagen gelten aber auch für die öffentliche Hand und bilden den aktuellen gesetzlichen Rahmen gut ab.
Gibt es keine technischen Möglichkeiten, in asbestbelasteten Flächen kleinteilige Arbeiten durchzuführen?
Gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 zum Umgang mit Asbest gibt es einige wenige zugelassene emissionsarme Verfahren. Diese Verfahren bieten geringe Möglichkeiten zu Arbeiten an asbestbelasteten Flächen. Hierunter fallen beispielsweise das Bohren von Löchern bis 12 Millimeter Durchmesser und das Ausstanzen von Putzflächen bis 200 mal 200 Millimeter Größe. Diese Verfahren sind aber nicht geeignet, um großflächige infrastrukturelle Arbeiten in einem Gebäude durchzuführen, wie sie auf der Hardt erforderlich sind.
Auf der Hardt werden bereits Türen, festmontiertes Mobiliar und andere Materialien ausgebaut. Wären angesichts der Asbestbelastung nicht auch dabei Schutzmaßnahmen wie das Einrichten von Schwarzbereichen notwendig?
Nein, diese Arbeiten erfolgen noch rein händisch, ohne den Einsatz von schnelllaufenden Maschinen. Es finden somit noch keine strukturellen Eingriffe mit Maschinen in die Gebäudestruktur statt. Von einer nennenswerten Faserfreisetzung bei der Demontage von Türen, Heizkörpern und Mobiliar wie der Bestuhlung im Hörsaal ist nicht auszugehen.
Was sind die wesentlichen Mängel bei den Gebäuden?
Die Wasserleitungen müssen ersetzt werden.
Das Abwassersystem ist nicht mehr intakt. Einige WCs waren deshalb schon während der Nutzung durch das WDG aus der Nutzung genommen worden. Die Leitungen lassen sich nicht mehr durch Inliner reparieren und müssen erneuert werden. Zum Teil liegen die Leitungen in 7 Meter Tiefe und unter der Bodenplatte.
Die Situation der Regenentwässerung ist analog zum Abwassersystem zu sehen, weil das Leitungsnetz ebenfalls nicht mehr intakt ist. Befahrungsergebnisse deuten darüber hinaus daraufhin, dass die Regenentwässerung nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, sondern auf dem Gelände versickert. Hierin liegt unter Umständen auch ein Grund für die Feuchteschäden in den Untergeschossen.
Die gesamte Heizungsanlage ist aufgrund ihres Alters und der unstrukturierten Reparaturarbeiten seitens des BLB abgängig. Dies betrifft die Zentrale, das Leitungsnetz und die Gebäudeleittechnik.
Die Elektroverkabelung ist auf dem Stand von 1958 und verfügt nicht über Schutzeinrichtungen wie z. B. Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter). Sie wurde 2015 durch den TÜV wiederkehrend entsprechend der Prüfverordnung NRW geprüft und lediglich für die Zeit der Interimsnutzung durch das WDG freigegeben.
Die Lüftungstechnik entspricht nicht dem Stand der Technik und wurde daher außer Betrieb genommen. Eine Instandsetzung/Ertüchtigung ist nicht möglich.
Die Dächer sind nach einer Auskunft des BLB aus dem Jahr 2018 nicht mehr zu begehen und weisen zumindest im Bereich der bituminösen Dächer und der Firstbereiche der Schieferdächer deutliche Fehlstellen und erkennbare Materialermüdung auf.
Nach Kenntnislage aus dem Jahr 2018 sind circa 25 Prozent aller Brandschutztüren zu erneuern. Betroffen sind die Brandabschlüsse zu den Treppenanlagen des ersten Rettungsweges. Dabei handelt es sich um große Stahl-Glas-Anlagen.
In den Untergeschossen ist erkennbar, dass von außen dauerhaft Feuchtigkeit eintritt und die Substanz angreift. Das trifft auch auf den südlichen Hangbereich der Turnhalle zu.
Hätten einfache Reparaturen (ohne Maßnahmen an den Leitungssystemen und damit ohne notwendige Asbestsanierung) nicht ausgereicht, um das Gebäude für eine Interimsnutzung wieder in Betrieb zu nehmen?
Nein, denn die Wahrscheinlichkeit, dass während der Interimsnutzung doch noch Leitungsnetze saniert werden müssten, wäre sehr groß. Wegen der dann vorher vorzunehmenden Schadstoffsanierung wäre für längere Zeit kein Unterrichtsbetrieb möglich, weil weitere Ausweichquartiere nicht und das eigentliche Schulgebäude nicht mehr zur Verfügung stünden. Das Risiko wäre zu hoch.
Warum gibt es keine detaillierte Kostenschätzung für die notwendigen Reparaturen?
Es gibt grobe Kostenschätzungen zu einzelnen Schäden. Allerdings wären für einen Weiterbetrieb über mehrere Jahre grundlegende Reparaturen an den Versorgungssystemen und damit auch eine Schadstoffsanierung unumgänglich. Weil dabei das Gebäude bis auf den Rohbau zurückgebaut werden müsste, würde eine Gesamtsanierung notwendig. Deshalb reicht es aus, die Kosten einer Gesamtsanierung zu schätzen.
Warum liegen Abwasserrohre zum Teil in einer Tiefe von bis zu 7 Metern?
Es handelt sich um ein Hanggrundstück. Die unterste Ebene des Gebäudes ist die Heizzentrale, die noch unter dem Untergeschoss liegt. Darunter verlaufen die Abwasserleitungen.
Warum sollen die Wohngebäude und die (ehemalige) Mensa nicht mehr sanierungsfähig sein?
Diese Gebäude wurden durch das Hochwasser im Mai 2018 noch stärker getroffen als die anderen. Der BLB selbst beschreibt sie als nicht mehr sanierungsfähig. Da sie nicht für die Interimsnutzung durch das WDG angemietet worden waren, wurde dort nichts mehr investiert und auch die Hochwasserschäden wurden nicht beseitigt.
Wieviel kosten Schadstoffsanierung, Abriss und Containeranmietung?
Die Kosten für Schadstoffsanierung und Abriss liegen bei insgesamt circa 4,6 Millionen Euro, die Anmietung der Modulbauten für 6 Jahre (zwei Schulsanierungen) schlägt mit 5 bis 6 Millionen Euro zu Buche.
Sind die Gebäude denkmalgeschützt?
Nein. 2013 hatte die Untere Denkmalbehörde die Fachbehörde des Landschaftsverbandes Rheinland, das Amt für Denkmalpflege im Rheinland, gebeten, eine Einschätzung der Gesamtanlage (Gebäude einschließlich Freiflächen und Parklandschaft) nach den in § 2 des Denkmalschutzgesetzes NRW genannten Kriterien vorzunehmen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass weder für die Gebäude noch für die Parkanlage Kriterien, die eine Denkmaleigenschaft begründen, in ausreichendem Maße nachzuweisen sind. Ausschlaggebend für diese Bewertung war insbesondere, dass das ursprüngliche Erscheinungsbild der Gebäude durch zwischenzeitlich vorgenommene bauliche Veränderungen wesentlich beeinträchtigt worden ist: Die einst klinkersichtigen Fassadenflächen sind umfänglich verschiefert worden, die historischen Fenster- und Türanlagen sind nicht mehr vorhanden, die historische Innenausstattung sowie die Decken- und Fußbodengestaltung sind nicht mehr vorhanden oder wurden überformt beziehungsweise verändert.
Was geschieht mit dem Kunstwerk, dem Relief, im Eingangsbereich des Gebäudes?
Das Relief wurde zunächst mit einer Holzverschalung gegen Beschädigung gesichert. Zurzeit wird in Zusammenarbeit mit dem Von der Heydt-Museum ein Verfahren zum Ausbau und zur dauerhaften Sicherung des Kunstwerks gesucht.
Was geschieht mit den Parkanlagen?
Die teilweise historischen Parkanlagen nördlich der Gebäude einschließlich der alten Bruchsteinmauern bleiben erhalten.
Werden die Höhlen unter der Hardt durch die Abrissmaßnahmen gefährdet?
Das GMW steht im Austausch mit dem Verein Kluterthöhle e.V., der auch die Hardthöhlen „betreut“. Die Höhlen sind durch die Arbeiten nur in einem sehr kleinen Randbereich betroffen. Hier wird dann so gearbeitet, dass kein Schaden entstehen kann, etwa mit kleineren Abrissmaschinen.
Stimmt es, dass die Gebäude abgerissen werden sollen, damit dort nach der Interimszeit für die Schulen (hochwertige) Wohnbebauung entstehen kann?
Nein, dazu gibt es keine Planungen. Ziel für das GMW ist nicht der Abriss der Gebäude am Dietrich-Bonhoeffer-Weg. Das Vorgehen und die Beschlussvorlage für die Politik haben sich lediglich aus der Notwendigkeit und dem Auftrag ergeben, bestehende Schulen wie das Ganztagsgymnasium Johannes Rau und die Gesamtschule Else Lasker-Schüler zu sanieren, um weiterhin ein gutes Bildungsangebot für Wuppertal zu garantieren.