Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat mit Blick auf den Betrieb von Musikschulen eine Präzisierung der Corona-Schutzverordnung vorgenommen. Diese fallen nun nicht mehr unter ein befristetes Verbot. Damit folgt das Land Nordrhein-Westfalen den Regelungen der großen Mehrheit der Länder und trägt dem Gedanken einer möglichst einheitlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober Rechnung. Die Musikschulen in NRW freuen sich über diese Klarstellung und Präzisierung der Corona-Schutzverordnung in NRW.
Geplant ist für die Bergische Musikschule eine behutsame Wiederaufnahme des Unterrichts für Einzelschüler und kleine Gruppen. Ensembleproben und Veranstaltungen können weiterhin nicht stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler werden durch ihre Lehrkräfte informiert.