Die Gebührensätze für Schmutzwasser bleiben nahezu konstant und erhöhen sich ausschließlich um 1 Cent auf 2,96 Euro pro Kubikmeter, die Gebühr für Regenwasser bleibt stabil bei 1,95 Euro pro Quadratmeter. Die Trinkwassergebühren werden für 2021 neu gefasst. Der Grund: Die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) haben in den letzten Jahren viele Optimierungen vorgenommen und Kostensteigerungen nicht weitergegeben, wodurch die Gebührensätze seit 2013 stabil gehalten werden konnten. Die Möglichkeiten der WSW sind nun ausgeschöpft und haben zu einer anteiligen Weitergabe der letztjährigen Preissteigerungen bei Löhnen und Gehältern (durchschnittlich 2,8 Prozent pro Jahr) sowie Baukosten (durchschnittlich 4,2 Prozent pro Jahr) an den Gebührenhaushalt geführt.
Gestiegene Entsorgungs- und Personalkosten
„Auch wenn im nächsten Jahr mit erheblichen Erlösen aus der Verwertung der unterschiedlichsten Abfallarten gerechnet wird – allein im Bereich Altpapier werden vorrausichtlich knapp 2,5 Millionen Euro erzielt – gelingt es bei den Abfallgebühren leider nicht, die Kostensteigerungen vollständig aufzufangen“, erläutert Slawig. Zurückzuführen sei dies vor allem auf gestiegenen Entsorgungs- und Personalkosten. Im Ergebnis sind Preisanpassungen zwischen 1,72 und 2 Prozent vorgesehen. „Die übrigen Gebühren bleiben stabil oder erhöhen sich nur geringfügig, obwohl auch hier die Kosten steigen. Dies ist das Ergebnis konsequenter Wirtschaftlichkeit und strikter Kostendisziplin zum Wohl der Gebührenzahler. Darauf bin ich sehr stolz.“
Rat entscheidet
Auch bei den Straßenreinigungsgebühren sind Gebührenanpassungen notwendig. Gestiegene Personalkosten sowie notwendige Investitionen und die Abschreibungen von Gebäuden und Fahrzeugen führen zu einer Belastung. 2021 ist daher in den unterschiedlichen Reinigungsklassen eine durchschnittliche Anpassung der Gebührensätze von 3,3 Prozent vorgesehen. Pro Person bedeutet dies eine Steigerung von 5,67 Euro.
Die Entscheidung über die neuen Gebührensatzungen fällt im Dezember: Zunächst gehen die Drucksachen nun zu den Beratungen in die zuständigen Ratsgremien. Die endgültige Entscheidung ist für die Ratssitzung am 7. Dezember geplant.