Bund und Länder appellieren im neuen Beschluss an die Bürgerinnen und Bürger,
- sich bei Atemwegserkrankungen telefonisch bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt krankschreiben zu lassen und zu Hause zu bleiben, bis die akuten Symptome abklingen. Die Mediziner besprechen mit den Betroffenen, ob die Krankheitszeichen so relevant sind, dass eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung erforderlich sind.
- auf private Feiern gänzlich zu verzichten
- private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand zu beschränken. Das schließt auch Kinder und Jugendliche in den Familien mit ein.
- auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren zu verzichten
- auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln zu verzichten
- Besuche insbesondere bei älteren und besonders gefährdeten Personen nur dann zu unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind und sich in den Tagen davor keinem besonderen Risiko ausgesetzt haben