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WuppertalPressemeldung – 27.05.2020

Stadt öffnet Hallen nach Pfingsten für den Sportbetrieb

Das Land NRW hat mit der Corona-Schutz-Verordnung und der Corona-Betreuungs-Verordnung – jeweils in der ab 21. Mai (bis 5. Juni) gültigen Fassung - die Lockerungen im Sport und die konkurrierenden Vorgaben der Corona-Betreuungs-Verordnung klargestellt.

Das Land räumt den Kommunen damit unter Auflagen die Möglichkeit ein, Sportfreianlagen und Sport- und Turnhallen für den kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb zu öffnen.

Der Krisenstab der Stadt Wuppertal hat daher heute, 27. Mai, entschieden, dass nach der Öffnung der Sportfreianlagen und der vereinseigenen Hallen nun auch die städtischen Turn- und Sporthallen nach den Pfingstferien ab Mittwoch, 3.6.2020, wieder den Vereinen zur Verfügung gestellt werden – soweit sie nicht durch die Schulen vorrangig genutzt werden (Prüfungen etc.).

Klare Regeln für die Nutzung

Die Stadt Wuppertal möchte damit, gemeinsam mit dem Stadtsportbund (SSB), vor allem den Vereinssportlern die Trainingsaufnahme im kontaktlosen Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ermöglichen. Ausgenommen ist noch der Schwimmbetrieb.

Die Sportverwaltung hat gemeinsam mit dem Stadtsportbund eine Handreichung für die Vereine erarbeitet, die die Auflagen zusammenfasst. Dazu gehören zum Beispiel die Einhaltung der Abstandsregeln und die Desinfektion von Kontaktflächen wie Türklinken. Die Stadt stellt den Sportvereinen dafür Desinfektionsmittel zur Verfügung. Um die Nutzergruppen voneinander zu trennen, sind die Sportlerinnen und Sportler aufgefordert, sich nur innerhalb ihrer Trainingszeit in der Halle aufzuhalten. Duschen und Umkleiden bleiben gesperrt. Es gilt: Umgezogen kommen, ungeduscht gehen. Zuschauer sind nicht erlaubt.

Freigabe der Uni-Halle folgt später

Etwa ab der zweiten Juniwoche wird auch die Uni-Halle wieder für den Sport freigegeben. Dazu müssen jetzt die Reservebehandlungsplätze zurück gebaut werden. Allerdings bleibt die Uni-Halle in der Notfallplanung. Das heißt, bei akutem Bedarf an Behandlungs- oder Pflegeplätzen ist die Halle umgehend wieder von den Sport- und Veranstaltungsnutzungen zu räumen, so dass sie binnen zweier Tage wieder zum Reservebehandlungsplatz „hochgefahren“ werden kann.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • © Stadt Wuppertal | Medienzetrum | Gerd Neumann

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