Ausgenommen von der Wiederöffnung sind nach Landeserlass allerdings alle städtischen Turn- und Sporthallen. Nur private Hallen und solche in Vereinseigentum dürfen wieder in Betrieb gehen. Hintergrund ist, dass die allermeisten städtischen Turn- und Sporthallen von Schulen genutzt werden. Die Schulen sind auf die Hallenflächen angewiesen, um Unterricht und Klausuren unter den Abstands- und Hygieneregeln organisieren zu können. Auch die Notbetreuung des Offenen Ganztags nutzen die Hallen.
Es gibt Regeln
Das Wuppertaler Sport und Bäderamt wird in Verbindung mit dem Stadtsportbund die Vereine über diese Regelung informieren und ihnen zur Unterstützung ein einheitliches Regelwerk zur Nutzung der Sportfreianlagen und Sportplätze an die Hand geben:
- Sport treiben auf den städtischen Sportplätzen darf nur, wer in den vergangenen 14 Tagen keine Erkältungssymptome hatte und sich nicht in freiwilliger Quarantäne befindet.
- Es gelten weiterhin die Abstandsregel von 1,5 Metern und ein Richtwert von 10 Quadratmetern pro Person, die zur Verfügung stehen müssen. Das kann bedeuten, dass Trainingsgruppen nicht in der üblichen Größe möglich sind.
- Umkleiden und Duschen stehen nicht zur Verfügung, die Sportanlage muss also mit Sportkleidung betreten werden.
- Besucher sind grundsätzlich nicht erlaubt. Allenfalls dürfen Kinder bis 14 Jahren mit einer Begleitperson kommen. Beim Betreten der Sportanlage oder-Halle sollte ein Mund-Nasenschutz getragen werden, während des Sports empfehlen Stadt und Stadtsportbund dies nicht.
Ausgenommen von dieser Regelung ist derzeit neben den städtischen Sporthallen auch noch der komplette Schwimmbetrieb.