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WuppertalPressemeldung – 08.05.2020

Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung in Corona-Krise

Seit dem 30. März 2020 haben Menschen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), wenn sie im Zuge der Corona-Pandemie wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen, deshalb nicht arbeiten können und einen Verdienstausfall erleiden.

Jetzt kann die Entschädigung von Arbeitgebern online über die Internetseite: https://ifsg-online.de/index.html (Öffnet in einem neuen Tab) beantragt werden.  Das Antragsverfahren für Selbstständige wird in Kürze ebenfalls freigeschaltet.

Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber sowie Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: schnell, einfach und papierlos. Die Anträge werden digital an den für NRW zuständigen Landschaftsverband Rheinland übermittelt.

Sozialdezernent Stefan Kühn: „Schnelle Hilfe und Unterstützung sind in dieser Zeit besonders wichtig, deshalb freue ich mich über das neue Online-Angebot. Ich hoffe, dass der Service im Bedarfsfall auch genutzt wird und die Bearbeitung schnellst möglich erledigt wird.“

Wichtiger Hinweis:

Bürgerinnen und Bürger sollten immer die Internetadresse des Onlineantrags überprüfen und sich vor betrügerischen Websites in Acht nehmen. Weitere Tipps dazu auf der Informationsseite des Bundesamtes für Informationssicherheit: https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Risiken/SpamPhishingCo/spamPhishingCo_node.html (Öffnet in einem neuen Tab)

Für telefonische Auskünfte zu Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Kinderbetreuung hat der Landschaftsverband Rheinland ein kostenfreies Servicetelefon eingerichtet: Telefon 0800 9336397
(Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr)

Mail vwklvrde

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