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WuppertalPressemeldung – 06.05.2020

Mundschutzpflicht in weiterführenden Schulen außerhalb der Unterrichtsräume bis Ende Mai, Empfehlung zum Tragen auch im Unterricht

Der Krisenstab der Stadt hat in seiner Sitzung am 6. Mai eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutzen für weiterführende Schulen in allen Bereichen außerhalb der Klassenräume beschlossen. Die Stadt empfiehlt außerdem dringend den weiterführenden Schulen das Tragen von Mund-Nase-Schutz auch während des Unterrichts.

Sie appelliert an Eltern und Schulleitungen, auf die Schülerinnen und Schüler, aber auch auf die Kollegien entsprechend einzuwirken. Die Regelung soll bis Ende Mai gelten.

Hintergrund der Empfehlung ist das hohe Risiko, dass im Falle einer bestätigten Infektion umfangreiche Quarantänisierungen von Schülern und Lehrkräften bis hin zur Schließung der gesamten Schule drohen. Selbst bei ausreichenden Abständen in den Klassenräumen sind aufgrund der Aufenthaltsdauer während des Unterrichts in einem Klassenzimmer Quarantänemaßnahmen für alle Anwesenden anzuordnen, wenn keine Schutzmasken getragen werden.

Regelung gilt nur für die weiterführenden Schulen

Haben sich Schülerinnen und Schüler dazu ohne Schutz innerhalb der gesamten Schule bewegt, sind auch diese Kontakte nicht mehr sicher nachzuverfolgen und die gesamte Schule wäre zu schließen. Dies wäre insbesondere für die Abschlüsse der zehnten Klassen und Abiturprüfungen fatal. Daher soll die Regelung nur für die weiterführenden Schulen gelten und zum Ende des Monats Mai auslaufen.

Umgesetzt werden soll die Maskenpflicht, indem die weiterführenden Schulen eine entsprechende Passage in ihre Hausordnungen aufnehmen. Hierzu erhalten sie unmittelbar eine Information über den Stadtbetrieb Schulen.

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