„Hierbei geht es insbesondere darum, unsere klein- und mittelständischen Unternehmen vor Ort kurzfristig zu unterstützen“, erklärt Oberbürgermeister Andreas Mucke. „Alle Unternehmen, auch die vielen Familien- oder Solo-Unternehmen, sind wichtig für den Wirtschaftsstandort Wuppertal. Gemeinsam wollen wir die für uns alle schwierige Zeit überstehen.“
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen anpassen
So ermöglicht es die Stadt auch, die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen wegen Umsatzrückgängen unbürokratisch zu beantragen (gewerbesteuerstadt.wuppertalde). „Das bedeutet, dass auch Wuppertaler Unternehmen unbürokratisch Stundungen von Steuerzahlungen unter Verzicht auf eine Verzinsung, ebenso wie eine Anpassung künftiger Gewerbesteuervorauszahlungen beantragen können“, so Stadtdirektor Dr. Slawig und weiter: „Vor allem geht es jetzt erst einmal darum, die Liquidität der Unternehmen zu stärken, damit möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten werden.“
Bund und Land gefordert
Von der neuen Regelung ist die Bezahlung von Steuerrückständen aus dem Vorjahr oder den Vormonaten nicht betroffen. Hier kann nur bei Notlagen eine Stundung gewährt werden.
Oberbürgermeister und Stadtdirektor erneuerten ihre Forderung, dass Bund und Land die Städte bei ihrem Bemühen, die finanziellen Folgen der Krise zu bewältigen, unterstützen müssten. Auch der Städtetag hatte angemahnt, dass die Kommunen finanzielle Unterstützung nötig hätten.