Laut Denkmalschutzgesetz des Landes NRW gibt es die Möglichkeit, nicht nur einzelne schützenswerte Gebäude als Denkmal auszuweisen, sondern auch größere Gebiete. Dabei kann es sich um bestimmte Viertel oder Ortsteile handeln, aber auch um Siedlungen, Grünanlagen oder Unternehmen.
Sinn des Denkmalbereichs ist es, das typische Erscheinungsbild im Denkmalbereich zu bewahren und zu schützen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Gesamteindruck. Deshalb können in einem Denkmalbereich Veränderungen nur nach Absprache mit der Denkmalbehörde vorgenommen werden – was nicht heißt, dass Neubauten, Abriss oder Modernisierung im Bereich nicht mehr möglich sind. Änderungen müssen sich aber in Größe, Maßstab und Farbgebung an der Umgebung orientieren und dürfen den Gesamteindruck nicht stören.
In Wuppertal gibt es aktuell nur eine Denkmalbereichssatzung für das Zoo-Viertel. Geplant und vom Rat auch so beschlossen sind weitere Satzungen für Beyenburg und das Briller Viertel.
Das Büro STADTGUUT, das jetzt die Denkmalbereichssatzung für Cronenberg erarbeiten wird, ist in den Bereichen Städtebau und Stadtentwicklung, Städtebauliche Denkmalpflege und Stadtgestaltung, Stadterneuerung und in der Stadtforschung tätig.
„Wir freuen uns, dass wir in Cronenberg die Denkmalbereichssatzung jetzt endlich auf den Weg bringen können“, so Oberbürgermeister Andreas Mucke. „Wir haben mit Cronenberg einen Stadtteil, dessen eigenen Charakter wir unbedingt erhalten und würdigen wollen.“
Frank Meyer, Dezernent für Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr und Umwelt: „Denkmalpflege ist ein wesentlicher Teil der Ortsgestaltung. Durch eine Denkmalbereichssatzung soll unter anderem das Erscheinungsbild des Ganzen, der Schutz der sichtbaren Bezüge, das historisch Gewachsene, Bedeutsame und Typische rund um den historischen Ortskern Cronenberg sowie der topografische und gebaute Gesamteindruck langfristig geschützt und erhalten bleiben.“