Der Integrationsausschuss berät alle Belange der Migration und Integration. Mit der Bildung dieses Ausschusses soll auch dokumentiert werden, dass Integration ein selbstverständlicher Teil der kommunalen Ratspolitik in Wuppertal ist.
15 direkt zu wählende Vertreterinnen und Vertreter der Migrationsbevölkerung und zehn Vertreterinnen und Vertreter des Rates werden im Integrationsausschuss die Fragen der Integration beraten, die Interessen der Migrationsbevölkerung vertreten und die Arbeit der Verwaltung, insbesondere des Ressorts Zuwanderung und Integration begleiten.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind im Wesentlichen alle Menschen, die eine ausländische Staatsbürgerschaft haben und seit mindestens einem Jahr erlaubt in Deutschland leben; Spätaussiedler, Menschen, die eingebürgert wurden und Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Für alle gilt, wie bei der Wahl des Rates, dass sie mindestens 16 Jahre alt sein müssen.
Wie wird gewählt?
Zur Wahl können Einzelne Personen oder Wählerlisten antreten. Jeder Wählerin und jeder Wähler haben wie bei der Ratswahl eine Stimme.