Erfahrungsgemäß werden viele Bürger Rückfragen haben. Die Stadt bittet daher um Geduld, falls die Mitarbeiter bei telefonischen Rückfragen nicht sofort erreichbar sind.
Mit den Hundesteuerbescheiden werden wie im vorigen Jahr neben dem Merkblatt des Steueramtes eine Information des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes sowie eine Information des Ressorts Umweltschutz zum Aufenthalt mit Hunden in der Landschaft übersandt.
Die Steuersätze für Gewerbe-, Grund-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Zum 1. April diesen Jahres führt Wuppertal eine Infrastrukturförderabgabe ein. Die Abgabe beträgt 5 Prozent vom Aufwand des Beherbergungsgastes für die entgeltliche private Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb. Darüber hinaus wird die Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten in der zweiten Jahreshälfte um einen Prozentpunkt auf 22 Prozent der Bruttokasse pro Monat angehoben.
Weitere Veränderungen ergeben sich bei einzelnen Gebühren aufgrund der Kostenentwicklung:
Die Gebührensätze für Kläranlagen und Abfall sind gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken, die Straßenreinigungsgebühren mussten um durchschnittlich 3,47 Prozent angepasst werden.