Im gleichen Urteil haben sich die Richter außerdem zur Größe der Wahlkreise geäußert. Diese durften bislang laut Kommunalwahlgesetz um bis zu 25 Prozent von der durchschnittlichen Zahl der dort lebenden Wahlberechtigten abweichen. Das Verfassungsgericht kam nun jedoch zu der Ansicht, dass es höchstens 15 Prozent sein dürfen. Von dieser Entscheidung sind fast alle großen Städte und Landkreise in Nordrhein-Westfalen betroffen, so auch Wuppertal.
Wahlausschuss am 20. Februar
„Wir müssen einige der insgesamt 33 Wahlbezirke für die Kommunalwahl im September an die neuen Vorgaben anpassen.“, sagt Wahlleiter Johannes Slawig. Die Zeit drängt, da die Veränderung bis zum 29. Februar vorgenommen sein muss – so geben es die kommunalrechtlichen Vorgaben vor.
Der Wahlausschuss in Wuppertal wird am 20. Februar über die neuen Zuschnitte der Wahlbezirke entscheiden. Das bedeutet auch, Aufstellungsversammlungen und Einreichung von Wahlvorschlägen sowie Unterschriftensammlungen für die Wahlbezirksbewerber der antretenden Parteien und Wählergruppen die bereits durchgeführt wurden, müssen wiederholt werden.