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WuppertalPressemeldung – 04.02.2020

Das Teilhabechancengesetz wirkt sich positiv auf Wuppertal aus

Das Teilhabechancengesetz trat vor einem Jahr im Januar 2019 in Kraft. Ein erster Rückblick macht deutlich, dass alle Beteiligten von den damit verbundenen Möglichkeiten profitieren.

Das Wuppertaler Jobcenter hatte sich das Ziel gesetzt, für 300 Langzeitleistungsbezieher in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln. Zum Jahreswechsel waren es sogar 310 Wuppertaler, die am Arbeitsmarkt eine neue Chance erhielten. Aktuell sind des 336.

Die begleitende Kampagne „fair eingestellt“ des Jobcenters informierte nicht nur über die Reichweite des Problems der Langzeitarbeitslosigkeit in Wuppertal, sondern veranlasste viele Arbeitgeber*innen, zusätzliche Stellen zu schaffen und anzubieten.

 

Das Teilhabechancengesetz sieht nicht nur eine fünfjährige finanzielle Förderung vor: Je länger die Arbeitslosigkeit andauerte, desto größer sind häufig die mit einem Neustart verbundenen Herausforderungen. Deshalb werden alle Arbeitnehmer*innen des Programms von Coaches des Jobcenters begleitet, die das Beschäftigungsverhältnis stabilisieren. „Dieser Ansatz hat sich bewährt. Nur acht Prozent der geschlossenen Arbeitsverträge mussten wieder aufgelöst werden, das ist verglichen mit früheren Programmen ein hervorragender Wert“, freut sich Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender des Jobcenters.

Wuppertal profitiert direkt von vielen der so geschaffenen Stellen. „Auf 130 dieser Stellen haben die Mitarbeiter Aufgaben übernommen, deren Erledigung zur Lebensqualität aller Bürger beitragen. Sie halten die Nordbahntrasse in Schuss, kümmern sich als Schulgesundheitsassistentinnen um Schüler, pflegen die Hardt oder das Wupperufer, arbeiten in Stadtteiltreffs oder unterstützen ältere Mitbürgern beim Einkauf. Alle der inzwischen über 300 Stellen sind sozialversicherungspflichtig“, so Oberbürgermeister Andreas Mucke.

 

Die Schaffung dieser Stellen war nur möglich, weil Wuppertal sich entschieden hat, diese Stellen zusätzlich zu fördern und die Differenz zwischen der ab dem dritten Jahr sinkenden Förderung zu übernehmen und eingesparte Kosten der Unterkunft wieder direkt in den sozialen Arbeitsmarkt zu investieren.

 

Bei den über 300 neuen Beschäftigungsverhältnissen will es aber das Jobcenter nicht bewenden lassen. „Der Verwaltungsrat des Jobcenters hat im Haushaltsplan beschlossen, dass 2020 mindestens  220  weitere Arbeitsplätze im Rahmen des Teilhabechancengesetzes geschaffen werden. Damit würde Wuppertal seine Vorreiterrolle im Bereich sozialer Arbeitsmarkt weiter bestätigen“, so Dr. Stefan Kühn, der als Sozialdezernent dem Verwaltungsrat vorsitzt.

 

 

 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • © medienzentrum wuppertal | gerd neumann

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