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WuppertalPressemeldung – 08.12.2020

Stadt erlässt Gebühren für Außengastronomie bis Ende September 2021

Eine finanzielle Last weniger: Wuppertaler Restaurants, Imbisse und Cafés müssen bis Ende September 2021 keine Gebühren für Außengastronomie zahlen. Der Rat der Stadt hat dem Vorschlag der Verwaltung am Montagabend, 7. Dezember, zugestimmt.

Schon seit Anfang 2020 müssen die gastronomischen Betriebe in Wuppertal keine Sondernutzungsgebühren mehr zahlen, wenn sie Gehwegaufsteller oder Tische und Stühle im Außenbereich nutzen. Diese Regelung wird nun nahtlos bis Ende September 2021 verlängert. Damit will die Stadt die durch die Pandemie und die Beschränkungen stark betroffenen Betriebe finanziell entlasten.

Auch die Infrastrukturförderabgabe wird nicht erhoben

Aus dem gleichen Grund wird auch die Infrastrukturförderabgabe weiter ausgesetzt: Hotels, Pensionen und Vermieter von Ferienwohnungen müssen somit erst ab Oktober 2021 eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent des Zimmerpreises für private Übernachtungen an die Stadt zahlen. Die Abgabe sollte ursprünglich am 1. April 2020 eingeführt werden – mit der Zustimmung des Rates ist dies nun erneut verschoben.

Für die Stadt bedeutet dieses Entgegenkommen deutlich weniger Einnahmen als geplant: Sie rechnet durch den Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren mit einem Minderertrag von 280.000 bis 300.000 Euro. Voraussichtlich noch einmal so viel wird durch das weitere Aussetzen der Infrastrukturförderabgabe fehlen.

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