Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 dürfen zusätzlich zum eigenen Hausstand weitere vier Personen aus dem engsten Familienkreis hinzukommen. Auch hier zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Zum engsten Familienkreis gehören: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder. Auch deren Haushaltsangehörige dürfen dazukommen, sofern die Anzahl von vier Personen über 14 Jahre außerhalb des eigenen Hausstandes nicht überstiegen wird.
Für Menschen, die nicht miteinander verwandt sind, gilt die Regel: Private Treffen ohne Einhaltung des Mindestabstandes sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich aber fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen.
Silvester und Neujahr
An Silvester und am Neujahrstag gilt: Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich aber fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen.