Zwischen dem 14. und dem 22. August werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Rund 266.400 Exemplare für die Kommunalwahl und 102.400 für die Wahl des Integrationsausschusses landen in Wuppertaler Briefkästen.
Auf den Wahlbenachrichtigungskarten finden die Wahlberechtigten alle wichtigen Informationen zu den Wahlen: Neben Anschrift und Bezeichnung des jeweils zuständigen Wahlraums ist hier auch der Antrag auf Briefwahl abgedruckt. Wichtig: Wegen der Corona-Hygienevorschriften können bei der diesjährigen Wahl nicht alle bislang genutzten Wahllokale zum Einsatz kommen. Deshalb sollten Wähler, die direkt im Wahllokal wählen wollen, nachsehen, wo sich dieses diesmal befindet.
Die Stadt empfiehlt, die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit ins Wahllokal zu nehmen – das beschleunigt die Abläufe vor Ort. Wahlberechtigte sollten außerdem unbedingt daran denken, dass sie sich vor Ort mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen.
Sofort- und Briefwahl
Wer jetzt schon weiß, dass er am Wahltag keine Zeit für den Gang ins Wahllokal hat, kann auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit der Sofortwahl nutzen. Zwischen dem 19. August und dem 11. September können Bürger ihre Wahlunterlagen im Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, Lichthof, persönlich entgegennehmen und die Wahl sofort vornehmen. Dazu müssen sie lediglich einen amtlichen Lichtbildausweis und den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Briefwahl mitbringen.
Die Öffnungszeiten für die Sofortwahl sind wie folgt:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Freitag, 11. September: 8 bis 18 Uhr
Sofortwahl nur im Ausnahmefall
Die Stadt bittet darum, die Sofortwahl nur in absoluten Ausnahmefällen zu nutzen – also zum Beispiel bei einer kurz bevorstehenden, längeren Reise. Durch die coronabedingten Maßnahmen hinsichtlich des Zugangs ins Rathaus und zum Lichthof kann es zu langen Wartezeiten kommen. Wer nicht dringend auf die Sofortwahl angewiesen ist, sollte unbedingt die Briefwahl per Post beantragen. Dafür muss nur die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und an die Wahlbehörde gesandt werden. Der Antrag kann auch via Internet gestellt werden; hier gibt es auch einen Zugang über einen QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist.
Alle Wähler, die auf die Sofortwahl dringend angewiesen sind, sollen eine Mund-Nasen-Bedeckung mitbringen und einen eigenen Kugelschreiber. Der Zugang zum Rathaus erfolgt ausschließlich über den Haupteingang. Wähler müssen sich möglicherweise auf lange Wartezeiten einrichten.
Verlust der Wahlberechtigung
Wer nach dem 28. August von Wuppertal in eine andere Gemeinde verzieht, verliert sein Wahlrecht zur Kommunalwahl oder zur Wahl des Integrationsausschusses und ist auch in der neuen Gemeinde nicht wahlberechtigt. Begründung: Nur wer mindestens 16 Tage vor dem Wahltag (28. August) in einer Gemeinde seine Wohnung (Hauptwohnung) hat, ist zur Kommunalwahl und zur Wahl des Integrationsausschusses wahlberechtigt. Die betreffenden Bürger werden schriftlich informiert.