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WuppertalPressemeldung – 20.04.2020

Außengastronomie: Auf Antrag gibt es Geld zurück

Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, die bereits bezahlte Gebühren für die Sondernutzung von Straßen zu erstatten. Die Stadt will damit Gastronomen helfen, die seit März wegen der Corona-Krise geschlossen bleiben müssen und keine Außengastronomie mehr anbieten können.

„Damit verzichtet die Stadt auch hier auf Einnahmen. Aber wir müssen auch an die Zeit nach der Corona-Pandemie denken und an die Arbeitsplätze, die es in der Gastronomie gibt. Wir wollen die Betriebe unterstützen, damit sie diese Zeit überstehen“, so Oberbürgermeister Andreas Mucke.

 

Cafés, Eisdielen, Restaurants und Imbisse können bei der Stadt einen Antrag stellen und sich ihre bereits bezahlten Sondernutzungsgebühren seit dem 18. März dieses Jahres erstatten lassen. Seit diesem Stichtag sind aufgrund der Allgemeinverfügung zur Corona‐Pandemie des Ordnungsamtes viele Betriebe geschlossen. Auch Geschäfte, die ihre Auslagen oder Werbung im Straßenbereich unterbringen, können vom Erlass der Gebühren profitieren. Die Stadt geht hier pragmatisch vor: Es reicht ein formloser Antrag per email oder Fax.

 

Frank Meyer, Dezernent für Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr und Umwelt: „Wir wollen das unbürokratisch regeln. Vielen gastronomischen Betrieben gehen die Corona-Beschränkungen an die Substanz. Dabei ist gerade die Gastronomie wichtig dafür, dass sich Menschen gerne in unserer Stadt aufhalten. Wir wollen helfen, die gastronomischen Angebote und damit die Attraktivität unserer Stadt zu erhalten.“

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  • Stadt Wuppertal

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