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WuppertalPressemeldung – 22.04.2020

Ab dem 27. April: Maskenpflicht im ÖPNV und Einzelhandel

Jetzt steht fest: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland führen eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen ein. Die neue Regelung gilt ab dem 27. April. Zulässig sind sogenannte Alltagsmasken oder auch ein Schal.

Das Land teilt in einer aktuellen Pressemeldung vom 22. April mit: Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, sowie dem Saarland darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen.

Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

Infektionsrisiko reduzieren

Dazu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen bleibt seiner Linie treu: Die Rückkehr in eine verantwortungsvolle Normalität bleibt eng verbunden mit einem konsequent verfolgten Schutz der Gesundheit. Wir brauchen möglichst ähnliche Regelungen in allen deutschen Ländern. Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln. Nach Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen.

Nordrhein-Westfalen wird seine Regelungen im Einzelhandel mit seinen Nachbarländern Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz und der großen Mehrheit der anderen Länder dahingehend anpassen, dass es ab Montag auch möglich sein wird, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen diejenigen Geschäfte öffnen zu können, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche reduzieren können.

Diese Entscheidung im Geleitzug mit nahezu allen Ländern folgt auch unserer Kultur der Abwägung, die dem Schutz von Gesundheit und Leben Vorrang einräumt und gleichzeitig die Lage von Unternehmen und Arbeitsplätzen in den Blick nimmt.“

Forderung aus Wuppertal, Solingen und Remscheid

Die drei Oberbürgermeister aus Wuppertal, Solingen und Remscheid hatten auf eine landesweite Lösung gedrängt. Andernfalls hätte das Bergische Städtedreieck eigene Regelungen zur Maskenpflicht erlassen. Mit den Neuigkeiten aus Düsseldorf ist dies nun nicht mehr notwendig.

Oberbürgermeister Andreas Mucke appelliert an alle Wuppertalerinnen und Wuppertaler, auch schon vor Inkrafttreten der neuen Regelung Masken bzw. Schal über Nase und Mund zu tragen. Hier geht es zum entsprechenden Facebook-Beitrag (Öffnet in einem neuen Tab) des Stadtoberhaupts.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal
  • Stadt Wuppertal

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