„Nach dem Verzicht der Elternbeiträge im April haben wir jetzt beschlossen, die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kitas, die Tagespflege und den Offenen Ganztag für den Mai auszusetzen bis es eine einheitliche Regelung des Landes hierzu gibt“. Das Land ist aufgefordert, den Kommunen die ausfallenden Elternbeiträge ab dem 1. Mai 2020 vollständig zu erstatten, wie es schon in anderen Bundeländern (zum Beispiel Bayern) der Fall ist. „Es kann nicht sein, dass zum einen die Eltern durch einen Flickenteppich an individuellen kommunalen Regelungen unterschiedlich in dieser Situation finanziell entlastet werden. Zum anderen erwarten die Kommunen vor dem gesundheitspolitischen Hintergrund, dass das Land seiner Verantwortung gerecht wird und deshalb eine einheitliche und vor allem vollständige Kostenübernahme durch das Land.“
Eltern, die der Stadt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen nicht tätig werden. Die übrigen Eltern sollen für Mai die Beiträge vorerst nicht mehr überweisen und bestehende Daueraufträge auch für die Beiträge des Monats Mai erst einmal aussetzen.
Das gilt auch für die Essensgeldbeiträge der städtischen Kindertagesstätten. Bei freien Trägern, auch beim Offenen Ganztag, sollten Eltern die jeweiligen Regelungen bei den entsprechenden Trägervertretern erfragen.