Notleidende Sportvereine können die Hilfe ab dem 15. April 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (www.lsb.nrw (Öffnet in einem neuen Tab)) online beantragen. Antragsberechtigt sind Vereine, die über die Sportbünde oder Sportfachverbände dem Landessportbund angeschlossen sind.
Geld für Übungsleiter und den Ausbau der digitalen Weiterbildung
Darüber hinaus stellt die Landesregierung zur Stärkung der Arbeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter in den Sportvereinen aus Mitteln des Haushaltes 2020 zusätzlich drei Millionen Euro zur Verfügung.
Die Bedeutung digitaler Instrumente für die Bildungsarbeit im Sport nimmt rasant zu. In Zeiten reduzierter Präsenzveranstaltungen rücken moderne digitale Formen der Kommunikation verstärkt in den Vordergrund. Daher werden 60.000 Euro bereitgestellt, um notwendige Lizenzen für entsprechende Video-Konferenztools in den Sportbünden zu erwerben und den Aufbau von Qualifizierungen per Video zu fördern. Mit diesen Angeboten der Qualifizierung per Video wird eine Lizenzverlängerung für Übungsleiterinnen und Übungsleiter in Ergänzung zu den Präsenzschulungen möglich.