Jäger und Jagdpächter zahlen nur, wenn die Schäden in jagdbaren Gebieten entstehen – das heißt im Wald und in häufigen Fällen auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Daher sind für jeden privaten Garten ein stabiler Zaun und ein guter Versicherungsschutz besonders wichtig.
Lebensmittelabfälle als Futterquelle
Betroffene Bürgerinnen und Bürger sollten die Gebäudeversicherung überprüfen und sicherstellen, dass ein Schaden durch Wild abgedeckt ist.
Da Wildschweine schlecht sehen, orientieren sie sich vor allem auf den Geruch- und Gehörsinn. Komposthaufen mit Lebensmittelabfällen im eigenen Garten riechen für die Tiere verlockend. Volle Müllsäcke sollten ebenfalls nicht frei rumliegen. Diese werden gerne als Futterquelle genutzt.
Afrikanischer Schweinepest vorbeugen
Auch aus tierseuchenrechtlichen Gründen, aktuell als Präventionsmaßnahme gegen die Afrikanische Schweinepest, sollte darauf geachtet werden, dass Wildschweine keine Gelegenheit haben, an Speiseabfälle zu gelangen. In der Regel sind Wildschweine ängstliche Tiere und leicht zu verscheuchen, weshalb sie bei Lärm schnell die Flucht ergreifen.
Bei Mietern ist der der Vermieter verpflichtet, sich um den Schutz vor Wildschäden zu kümmern.
Striktes Jagdverbot im eigenen Garten
Übrigens, im eigenen Garten gilt ein striktes Jagdverbot! Daran ändern auch ein Waffen- oder Jagdschein und eine Schusswaffe im Haus nichts! Der Garten gehört zum befriedeten Bezirk. Die Jagd obliegt grundsätzlich dem zuständigen Jagdpächter.