Das vorhandene nostalgische Geländer ist stark korrodiert, nicht mehr standsicher und entspricht außerdem nicht den derzeit geltenden Vorschriften. Es muss daher ersetzt werden. Um ein neues Geländer fachgerecht verankern zu können, ist jedoch auch die Erneuerung der darunter befindlichen Stützmauer zwingend erforderlich. Dazu wird die vorhandene Stützmauer abgebrochen und durch eine neue Stahlbetonwinkelstützmauer ersetzt, auf die dann das neue Geländer aufgesetzt wird.
Die vorhandene Gehwegbreite und die Parkbuchten werden nicht geändert.
Für die Bauarbeiten muss die Saarbrücker Straße zwischen der Fußgängerbrücke Saarbrücker Straße und der Herzogbrücke für Fahrzeuge gesperrt werden. Während der Baumaßnahme müssen außerdem die Straßen Baumhof und die Heinrich-Jansen-Straße von der Gewerbeschulstraße aus kommend zur Sackgasse erklärt werden.
Zwischen der Straße „An der Bergbahn“ und der Fußgängerbrücke Saarbrücker Straße wird in der Saarbrücker Straße unter Aufgabe des südlichen, vor der Wohnbebauung befindlichen Parkstreifens ein Zweirichtungsverkehr eingerichtet.
Während der gesamten Baumaßnahme steht dem Fußgängerverkehr im Baubereich der südliche Gehweg uneingeschränkt zur Verfügung.