Ob sich der Austrittstermin nun auf den 12. April oder den 22. Mai verschiebt, ob das britische Unterhaus doch noch den von Premierministerin Theresa May ausgehandelten Austrittsvertrag billigt oder es einen ungeregelten Brexit gibt? Unter welchen Bedingungen das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen wird, ist nach wie vor unklar.
Fest steht jedoch, dass nach einem Brexit britische Staatsagehörige für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel oder einen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht brauchen. Dazu melden sie sich bei der Ausländerbehörde ihres Wohnortes oder stellen dort einen Antrag auf Erteilung eines weiteren Aufenthaltsrechtes.
Wuppertal bietet Antragsservice per Mail
Vorsorglich hat die Ausländerbehörde Wuppertal dazu die Mailadresse brexitstadt.wuppertalde eingerichtet. Hier kann jeder britische Staatsangehörige schon jetzt mit den Angaben von Vorname, Nachname, Geburtsdatum und aktueller Meldeadresse formlos einen Antrag stellen. Die Personalien von Familienmitgliedern im selben Haushalt können direkt mit angegeben werden. Nur volljährige Kinder, die bei ihren Eltern im Haushalt leben, müssen einen eigenen Antrag stellen.
Mit diesem Service der Ausländerbehörde ist sichergestellt, dass – egal was kommt – niemand eine Frist verpasst und später ohne Aufenthaltsrecht Probleme bekommen könnte.
Nach einem ungeregelten Austritt, der womöglich zum 12. April droht, sollen britische Staatsangehörige zunächst für drei Monate davon befreit sein, einen deutschen Aufenthaltstitel zu besitzen. Allerdings müssen die neuen Aufenthaltstitel innerhalb dieser Drei-Monats-Frist bei den Ausländerbehörden des Wohnortes beantragt sein. In Wuppertal wird eine Mail an die Brexit-Adresse bereits als Antrag gewertet. Bis zur Entscheidung über den Antrag gilt dann der Aufenthalt und auch eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet automatisch als erlaubt. Alle Briten, die sich via Mail registriert haben, erhalten, wenn es zum Austritt kommt, von der Ausländerbehörde rechtzeitig eine Einladung zum Termin und bekommen als Aufenthaltserlaubnis eine sogenannte Fiktionsbescheinigung.
Auch wenn doch noch ein ratifiziertes Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union abgeschlossen wird, werden britische Staatsangehörige zukünftig einen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht benötigen. Der Service der Ausländerbehörde sorgt auch in diesem Fall für Sicherheit.