Gestern hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen die vorläufige Berechnung der Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschalen, Schulpauschale / Bildungspauschale und Sportpauschale der Gemeinden im Finanzausgleich bekannt gegeben. Die sogenannte Arbeitskreisrechnung beruht auf der Mai-Steuerschätzung und fließt auch bei der Stadt Wuppertal als Grundlage in die aktuelle Aufstellung des Haushaltsplanes 2020/21 ein.
„Angesichts der sehr guten Gewerbesteuereinnahmen im Betrachtungszeitraum war mit einem Rückgang der Schlüsselzuweisung zu rechnen. Dieser“, so Kämmerer Dr. Johannes Slawig, „konnte glücklicherweise durch den Anstieg der Verteilmasse infolge der guten wirtschaftlichen Lage der letzten Jahre nahezu wieder ausgeglichen werden. Dennoch bedeuten die gestern veröffentlichten Zahlen für die Stadt Wuppertal, dass die bisher für den nächsten Haushaltsplan 2020/2021 eingeplanten Erwartungen an einen strukturellen Anstieg der Schlüsselzuweisungen einen deutlichen Dämpfer bekommen haben. Trotzdem ist und bleibt die Sicherung des Haushaltsausgleiches auch für die Jahre 2020/2021 absolut verbindlich, was angesichts der gestrigen Veröffentlichung allerdings noch schwieriger wird. Dennoch muss es gelingen, am besten ohne neue Konsolidierungsmaßnahmen“.
Die endgültige Berechnung der Höhe der Schlüsselzuweisung erfolgt dann mit der Verabschiedung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2020 im 4. Quartal 2019 auf Basis der Referenzperiode für den Steuerverbund, der sich auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 bezieht.