Für nicht ausreichend immunes Personal und für nicht zweimalig gegen Masern geimpfte Kinder und Jugendliche musste das Gesundheitsamt vorsorglich ein Betretungsverbot über 21 Tage für Kindertagesstätten und Schulen aussprechen. Dies ist der maximale Zeitraum zwischen Kontakt und Ausbruch der Erkrankung.
Masern gehen zunächst mit grippeähnlichen Symptomen und später einem charakteristischen Hautausschlag einher. Die Infektion schwächt das Immunsystem und kann in sehr seltenen Fällen tödlich enden. Gefährlich sind Masern vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern. In unkomplizierten Fällen heilt die Masern-Erkrankung vollständig aus und hinterlässt lebenslange Immunität gegen das Virus. Therapiert werden kann die Erkrankung nicht, sondern nur die Symptome.
Eine der ansteckendsten Krankheiten
Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Ute Wenzel, hofft, dass der Masernausbruch in den anstehenden Sommerferien abklingt, wenn es weniger Kontakte von Kindern und Jugendlichen in großen Gruppen gibt. Das Gesundheitsamt ruft aber auch die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, den eigenen Impfschutz zu kontrollieren und gegebenenfalls vervollständigen lassen.
Steckbrief
Masern – eine der ansteckendsten Krankheiten – werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen (Sprechen, Husten, Niesen) sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen übertragen.
Symptomatik:
Schnupfen, trockener Husten, Bindehautentzündung, Lichtempfindlichkeit, Fieber(-schübe), kleine grau- bzw. blauweiße Flecken auf dem geröteten Grund der Wangenschleimhaut gefolgt von bräunlichrosafarbenen Hautflecken, die sich auf den ganzen Körper verteilen.
Komplikationen:
Entzündung des Mittelohres, der Bronchien oder der Lunge. In seltenen Fällen kann eine Hirnentzündung auftreten. Sehr selten kommt es zu einer generalisierten Entzündung des Gehirns, die immer tödlich endet.