Das Verwaltungsgericht ist in seinem Urteil zu der Auffassung gelangt, dass die Abberufung durch den Rat der Stadt in jeder Hinsicht korrekt erfolgt ist. Die Klage des ehemaligen Beigeordneten wurde abgewiesen.
Oberbürgermeister Andreas Mucke und Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig bewerteten das Urteil in einer ersten Stellungnahme als Bestätigung des korrekten Handelns von Rat und Verwaltung, aber auch als klare Absage an die vom ehemaligen Beigeordneten wiederholt öffentlich erhobenen, haltlosen Vorwürfe in Zusammenhang mit seiner Abberufung.
Oberbürgermeister und Stadtdirektor nahmen den Verfahrensausgang erneut zum Anlass, die abwegigen, offensichtlich aus prozesstaktischen Gründen erhobenen Anschuldigungen Paschalis‘ gegen Mitglieder des Rates und Beschäftigte der Verwaltung in aller Form zurückzuweisen. Mucke kündigt die Einleitung juristischer Schritte zum Schutz der Betroffenen an. Dies insbesondere im Hinblick auf die nicht hinnehmbare Behauptung, es gebe eine Unrechtsvereinbarung zwischen dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt und der Verwaltungsspitze.
Unabhängig von einer möglichen Berufung wird die Verwaltung nun gemäß der Vereinbarung mit der Bezirksregierung das Verfahren zur Auswahl eines weiteren Mitglieds des Verwaltungsvorstandes einleiten und die Ausschreibung dazu auf den Weg bringen. Die Entscheidung über den Zuschnitt des neuen Geschäftsbereiches trifft der Rat der Stadt. Das neue Mitglied muss laut Gemeindeordnung die Befähigung zum Richteramt oder zum Allgemeinen Höheren Verwaltungsdienst haben.