Die Stadt behandelt Martinszüge als „kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen“. Diese brauchen keine Genehmigung und müssen auch nicht bei der Stadt angemeldet werden.
Ein bisschen komplizierter wird es, wenn mehr als 500 Menschen zum Umzug erwartet werden und wenn nicht nur städtische Straßen, sondern auch Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen für den Umzug genutzt werden. Dann muss beim Verkehrsressort der Stadt spätestens vier Wochen vor dem geplanten Umzug ein Antrag gestellt werden. Wenn ein Pferd mit Sankt Martin beim Zug eingeplant ist, sind noch weitere Auflagen zu beachten.
Damit es die Organisatoren aber auch dann mit dem notwendigen „Papierkram“ einfach haben, hat das Verkehrsressort alle Infos rund um die Martinszüge im Internet zusammengestellt. Wer unter www.wuppertal.de das Stichwort „Martinszüge“ eingibt, bekommt jede Menge Tipps zur Organisation und möglichen Auflagen und natürlich auch den Antrag für eine Erlaubnis als Download.
Anträge können dann möglichst frühzeitig per Post an die Stadt Wuppertal, Ressort Straßen und Verkehr, Verkehrslenkung und Straßennutzung, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal geschickt werden oder per Mail an verkehrslenkungstadt.wuppertalde. Wer lieber ein Fax schickt, ist unter der Fax-Nummer 0202 563 4725 richtig.
In Wuppertal kamen im vorigen Jahr Kinder und ihre Eltern zu insgesamt rund 120 Umzügen zusammen. Nur 24 davon brauchten eine Erlaubnis. Schätzungsweise 40.000 kleine und große Wuppertaler machten sich bei den Umzügen auf den Weg.