Die Verwaltung bittet alle Firmen, die in 2018 für
die Stadt Wuppertal,
die Jobcenter Wuppertal AöR sowie
den Eigenbetrieb Wasser und Abwasser (WAW) Wuppertal,
Leistungen erbracht haben, ihre Rechnungen kurzfristig einzureichen.
Für alle Lieferungen und Verträge, die bis zum 30.11.2018 vollständig erfüllt wurden, müssen die Rechnungen bis spätestens Freitag, 07.12.2018 bei der
Stadt Wuppertal,
Finanzbuchhaltung – 403.31 Kreditorenbuchhaltung –
Johannes-Rau-Platz 1,
42275 Wuppertal
vorliegen.
Für Leistungen, die noch im Dezember 2018 erbracht werden, gilt die Frist zur Vorlage der Rechnungen bei der oben genannten Adresse bis spätestens einschließlich Freitag, 11.01.2019. Alle nach diesem Stichtag eingehenden Rechnungen für das Jahr 2018 werden buchhalterisch dem Jahr 2019 zugeordnet.