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WuppertalPressemeldung – 02.03.2018

Grundstück Nevigeser Straße: EU-Kommission gibt Stadt Recht

Gute Nachrichten für Wuppertal, vor allem den Bezirk Uellendahl-Katernberg, die dortige Grund- und die Gesamtschule: Die EU-Kommission hat bestätigt, dass die Stadt ein Grundstück an der Nevigeser Straße an einen Discounter verkaufen darf.

Um Rechtssicherheit für den Verkauf eines städtischen Grundstücks an der Nevigeser Straße für den Bau eines Discountermarktes zu schaffen, hatte die Verwaltung die EU-Kommission zur Prüfung eingeschaltet. Vorausgegangen war die Beschwerde eines unterlegenen Bieters, den die Stadt vom Verfahren ausgeschlossen hatte, weil sein Angebot nicht den bauplanungsrechtlichen Vorgaben der Auslobung entsprochen hatte. Die Kommission hat nun eindeutig bestätigt, dass eine bauplanungsrechtliche Einschränkung im Rahmen eines Auslobungsverfahrens zulässig ist und demzufolge auch der Ausschluss eines Bieters, der diese Vorgaben nicht erfüllt. Der Kaufvertrag mit dem Discounter Lidl kann also vollzogen werden.

„Das sind hervorragende Nachrichten“, freut sich Oberbürgermeister Andreas Mucke, „denn jetzt kann der beschlossene Zeitplan für den Bau der Vierfach-Sporthalle für die sechste Gesamtschule bis Ende 2019 umgesetzt werden. Der acht Millionen Euro teure Neubau wird durch das Programm "Gute Schule 2020" finanziert. Und der WSV kann mit seiner Jugendabteilung zum Stadion am Zoo umziehen, wo aus den Mitteln des Grund-stücksverkaufserlöses nicht nur der Stadionnebenplatz saniert, sondern auch die denkmalgeschützte Turnhalle modernisiert wird. Darüber hinaus wird der Sportplatz Nocken einen Kunstrasen erhalten und für den Schulsport ertüchtigt. Und endlich kann der langersehnte Supermarkt für die Katernberger errichtet werden. Ich bin froh, dass wir diese Lösung für die Sporthalle gefunden haben, von der Schüler, Anwohner, der Sport und die Stadt insgesamt profitieren.“

Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig sprach nach der Mitteilung der EU-Kommission von einer „Bestätigung auf allerhöchster Ebene für das offene, transparente und diskriminierungsfreie Bieterverfahren, das wir als Finanzverwaltung durchgeführt haben“. „Für uns war dies eine Premiere zur Umsetzung einer wichtigen kommunalen Investition. Der erfolgreiche Verkauf des städtischen Grundstücks in einem Höchstbieterverfahren ist die Voraussetzung für alle weiteren, lange gewünschten positiven Entwicklungsschritte, die jetzt realisiert werden können. Ein großer Erfolg für die Stadt, die Schulen, den WSV und die Anwohner im Quartier, deren Nahversorgung mit einem Lebensmitteldiscounter deutlich verbessert wird. Und ich freue mich, dass unsere Rechts-auffassung so eindrucksvoll durch die EU-Kommission bestätigt wird.“

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Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal
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