Der so genannte Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanungschiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar.
Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase rund 38.000 Beteiligungen eingegangen.
Jetzt hat die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen. Bis zum 7. März 2018 haben alle Betroffenen Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan zu geben. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Alternativ dazu können Anmerkungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.
Aktionsplan alle fünf Jahre
Die Rückmeldungen werden aufgenommen und in den Lärmaktionsplan Teil B eingearbeitet. Er wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.
Zum Hintergrund: Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.