Der Hintergrund: Der Rat hat im Dezember vorigen Jahres beschlossen, dass in Wichlinghausen eine neue Grundschule an den Start gehen soll. Laut Schulgesetz NRW ist vorgeschrieben, dass bei der Einrichtung einer neuen Grundschule die Eltern nach ihren Wünschen gefragt werden müssen.
Deshalb werden jetzt bis zum 22. Januar rund 500 Erziehungsberechtigte angeschrieben. Sie können darüber abstimmen, ob die neue Schule eine Gemeinschaftsschule werden soll oder eine evangelische, katholische oder weltanschauliche Ausrichtung bekommen soll. Bis zum 31. Januar haben die Eltern dann Zeit, ihr Votum abzugeben und die Briefwahlunterlagen zurück zu schicken.
Auch vor Ort kann abgestimmt werden: Das Abstimmungsverzeichnis liegt beim Stadtbetrieb Schulen an folgenden Tagen aus: Dienstag, 23. Januar, am Mittwoch, 24. Januar, und am Donnerstag, 25. Januar, jeweils von 8 bis 16 Uhr. Der Stadtbetrieb Schulen ist in der Alexanderstraße 18 zu erreichen. Nach Abschluss der Abstimmung werden die Stimmzettel von mindestens zwei Mitarbeitern des Stadtbetriebs ausgezählt und das Ergebnis der Bezirksregierung übermittelt.