Dieser Betrag wurde dafür verwendet, die Arbeitsplätze dieser Menschen ideal auf die jeweilige Behinderung abgestimmt auszustatten, technische Arbeitshilfen anzuschaffen oder eine darüber hinausgehende Unterstützung zum Erhalt des Arbeitsplatzes zu gewährleisten.
Die Ausgleichsabgabe wird von denjenigen Arbeitgebern erhoben, die nicht die gesetzlich geforderte Mindestzahl Schwerbehinderter beschäftigen. Sie kommt ohne Abzüge den schwerbehinderten Beschäftigten und ihren Arbeitgebern zu Gute. Die Stadt erhält diesen Betrag vom Landschaftsverband Rheinland.
Ausstattung und Arbeitstraining
Neben der Ausstattung zum Beispiel von Büroarbeitsplätzen mit geeigneten Stühlen oder höhenverstellbaren Schreibtischen hat in den vergangenen Jahren auch das Arbeitstraining – das heißt die direkte Unterstützung durch einen Arbeitstrainer am Arbeitsplatz – einen erheblichen Stellenwert eingenommen.
Um diesen Bedarf festzustellen, organisiert die Fachstelle Arbeitsplatzbesichtigungen und andere Ortstermine. Begleitet werden die Mitarbeiter dabei unter anderem von einem Ingenieur des technischen Dienstes des Landschaftsverbandes Rheinland, bei Bedarf von Beschäftigten des Integrationsfachdienstes oder auch Gebärdensprachdolmetschern.
Die Fachstelle der Stadt informiert gerne über die Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, um Arbeitsplätze Schwerbehinderter auszustatten. Dies nicht zuletzt auch, um diese Arbeitsplätze zu erhalten.
Wer sich für Informationen interessiert, kann mit der Fachstelle Kontakt aufnehmen: Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben der Stadt Wupertal, Friedrich-Engels-Allee 76, guido.schaeferstadtwuppertal