Die neue Landesbauordnung ist die größte Novelle des Bauordnungsrechts seit dem Jahr 2000. Sie beinhaltet etwa einhundert teilweise gravierende Änderungen gegenüber der momentan geltenden Gesetzeslage und soll das Bauen in Nordrhein-Westfalen schneller, kostengünstiger und digitaler machen. Aber bevor sie am 1. Januar in Kraft tritt, sorgt die Gesetzesänderung zunächst einmal für jede Menge Arbeit in den Bauordnungsämtern. Außerdem müssen Bauherren, die aktuell Bauanträge gestellt oder dies in nächster Zeit vorhaben, einiges beachten.
Über einhundert Änderungen
Um die umfangreichen Änderungen in das Computerprogramm eingeben und sich in die neue Materie einarbeiten zu können, schränkt die Abteilung Baurecht von Montag, 17. Dezember, bis Freitag, 18. Januar, ihre Erreichbarkeit ein: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in dieser Zeit nur per Mail angesprochen werden. Für persönliche oder telefonische Beratung außerhalb von laufenden Genehmigungsverfahren bleibt die Bürgerberatung Bauen geöffnet: Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr, am Donnerstagnachmittag zusätzlich von 14 bis 16 Uhr.
Die neue Landesbauordnung sieht vor, dass jeder Bauantrag, der im Amt eingeht, binnen zwei Wochen auf Vollständigkeit geprüft werden muss. Fehlen Unterlagen, kann der Bauherr diese nachreichen. Werden die Unterlagen in der gesetzten Frist nicht vollständig vorgelegt, geht der Antrag gebührenpflichtig an den Antragsteller zurück. Dies gilt ohne Übergangszeit ab 1. Januar 2019.
Bereits gestellte oder gar neue Anträge werden nur dann noch nach dem aktuellen Baurecht bearbeitet, wenn sie dem Amt bis 31. Dezember 2018 vollständig und ohne erhebliche Mängel vorliegen. Aus diesem Grund sollten Bauherren ihre aktuellen Bauanträge nun zügig vervollständigen. Neue Anträge sollten auf Grund der noch kurzen verbleibenden Zeit nur eingereicht werden, wenn klar ist, dass sie nicht nachbessert werden müssen.
Chancen und Risiken für Bauherren und Architekten
Es kann auch durchaus empfehlenswert sein, Anträge erst im neuen Jahr einzureichen, denn dann gelten ohne Übergangsfrist die neuen Vorgaben. Kleinere Bauvorhaben, etwa Garagen, sind dann unter Umständen sogar genehmigungsfrei. Um die gesetzlichen Vorgaben, wie zum Beispiel Abstandsflächen zum Nachbarn, muss der Bauherr sich allerdings selbst kümmern. Für größere Vorhaben gelten neue Anforderungen, etwa zum Thema Brandschutz und Barrierefreiheit. So müssen Gebäude ab drei Ebenen ab dem 1. Januar einen Aufzug haben.
„Die Umsetzung der neuen Landesbauordnung ist eine große Herausforderung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ erklärte Baudezernent Frank Meyer. „Sie birgt Chancen und Risiken für Bauherren und Architekten. So ermöglicht sie zum Beispiel den Bau mehrgeschossiger Häuser in Holzbauweise. Für andere Projekte bringt sie neue Auflagen. Es wird sicher eine spannende erste Zeit, in der alle ihre Erfahrungen machen werden. Dabei wollen wir die Bauherren und Investoren fachlich gut begleiten.“