Mucke: "Dies ist der Erfolg unserer kommunalen Anstrengungen und auch der Unterstützung von Land und Bund zu verdanken. Abgesehen von den Effekten wie z.B. einer einmaligen Gewerbesteuereinnahme in Höhe von 68 Millionen Euro konnten wir strukturell bei der Gewerbesteuer die Einnahmen deutlich steigern."
Zum ersten Mal seit 2014 verfügt die Stadt Wuppertal wieder über positives Eigenkapital. Stadtkämmerer Dr. Johannes Slawig sieht dies als großen Erfolg, da das positive Eigenkapital erst für die Haushaltsjahre 2020/2021 geplant war: „Dieses hervorragende Ergebnis haben wir erreicht, weil neben der einmaligen Gewerbesteuerzahlung von 68 Millionen Euro auch strukturelle Verbesserungen erreicht worden sind, vor allem durch bessere Steuereinnahmen und niedrigere Zinsausgaben. 2017 wurden durch die Gewerbesteuer 17 Millionen Euro mehr als geplant eingenommen und 7 Millionen Euro weniger Zinsen als geplant ausgegeben. Damit ist eine gute Grundlage für die weitere Haushaltskonsolidierung geschaffen: Zum ersten Mal seit 25 Jahren ist der Haushalt ausgeglichen und die Kassenkredite sind auf 1,3 Milliarden Euro reduziert worden.“
Für einen gesunden Haushalt braucht die Stadt Wuppertal jedoch mehr als 4 Millionen Euro Eigenkapital. Die Überschüsse der nächsten Jahre sollen nicht dazu dienen, neue Schulden zu machen, sondern um das Eigenkapital weiter aufzubauen.
Oberbürgermeister Andreas Mucke fordert einen Altschuldenfonds:
„Die Zinsen müssen niedrig bleiben, denn nur so kann sich die Stadt Wuppertal über Wasser halten. Sobald die Zinsen steigen droht Atemnot“, so Mucke.
Stadtkämmerer Slawig sieht positiv nach vorne: „Die erfolgreiche Fortsetzung der Konsolidierung ermöglicht uns der Stärkungspakt des Landes, der bis 2021 insgesamt über 500 Millionen Euro nach Wuppertal fließen lässt. Ebenso unverzichtbar sind die strukturellen Entlastungen durch den Bund bei den Kosten sozialer Leistungen und die niedrigen Zinsen sowie die wirtschaftliche Entwicklung mit weiter steigenden Steuereinnahmen. Dann schaffen wir 2022 eine Haushalts-Struktur, die auf eigenen Füßen steht.“
Verfassungswidrige Grundsteuerbemessung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer verfassungswidrig ist. Dies bringt ein großes Risiko mit sich. Bis Ende 2019 muss eine gesetzliche Neuregelung geschaffen werden, sonst entsteht für die Stadt Wuppertal ein Verlust von 76 Millionen Euro.
Die Grundsteuer ist nach der Gewerbesteuer die zweitgrößte eigene Einnahme im Haushalt. Oberbürgermeister und Stadtkämmerer sind sich einig: „Nicht nur wir, sondern alle Kommunen brauchen eine rechtssichere und umsetzbare Neuregelung. Für die Umsetzung haben wir nur bis 2024 Zeit. Diese Entscheidung ist ein Weckruf an alle Bundesländer, schnell eine gemeinsame Regelung zu treffen. Die Länder dürfen sich hier keine Experimente erlauben!“
In Westdeutschland wurden die Einheitswerte im Jahr 1964, in Ostdeutschland sogar 1935 festgelegt. Damals beabsichtigte der Gesetzgeber, die Einheitswerte alle sechs Jahre anzupassen - was nie erfolgte. Die Bewertung ist nicht mehr zeitgemäß und somit rechtswidrig.