Im November vorigen Jahren waren an diesem Bienenstand Sporen des Erregers der „Amerikanische Faulbrut der Bienen“ nachgewiesen worden. Es wurde ein Untersuchungsgebiet mit einem Radius von einem bis zwei Kilometern gebildet, das auch einen Teil von Vohwinkel beinhaltete.
Bei der Amerikanischen Faulbrut der Bienen handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen zwar eine ungefährliche, bakterielle Krankheit darstellt, sich aber schnell von Bienenvolk zu Bienenvolk verbreiten und dabei den Verlust der Bienen zur Folge haben kann.
In seiner Sporenform kann der Erreger in der Umwelt lange Zeit überleben. Befallen wird die Bienenbrut, die sich in einer mit einem Wachsdeckel verschlossenen Brutzelle befindet und infolge der Infektion abstirbt.
Kein Befall
Alle in dem Untersuchungsgebiet befindlichen Bienenstände wurden untersucht. Da sich keine Hinweise auf eine weitere Verbreitung des Erregers der „Amerikanischen Faulbrut der Bienen“ im ausgewiesenen Untersuchungsgebiet ergeben haben, kann das Veterinäramt jetzt seine Allgemeinverfügung zur Festlegung dieses Untersuchungsgebietes zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut aufheben. Diese Verfügung war notwendig geworden, um schnell alle Bestände in diesem Gebiet auf einen möglichen Befall untersuchen zu können.