Deshalb wurde das Gebiet im Jahr 2005 zum Naturschutzgebiet erklärt. Zum Schutz dieses Lebensraums ist es wie in allen anderen Naturschutzgebieten verboten, Hunde frei laufen zu lassen und die Wege zu verlassen. Doch nicht alle Hundebesitzer halten sich an diese Regelung: Das Naturschutzgebiet wird als Hundeauslauffläche und zum Querfeldeingehen genutzt. Mit den Hinterlassenschaften der Hunde kommt es zu einer negativen Veränderung der Vegetation. Trampelpfade führen zu unerwünschten Bodenverdichtungen.
Deshalb appelliert das Ressort Umweltschutz an Hundehalter, auf den Wegen zu bleiben, den Hund an der Leine zu halten und den Hundekot im nächsten Müllbehälter zu entsorgen. Sollten diese Regeln nicht beachtet werden, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 5000 Euro verhängt werden.