Die Simulationsrechnung kommt zu dem Ergebnis, dass Wuppertal im kommenden Jahr lediglich 242 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen des Landes erhalten wird. Das sind etwa 28 Millionen Euro weniger als bisher im Haushaltssanierungsplan für 2018 berücksichtigt sind.
Auch wenn diese Summe vorläufig ist, zeigt sie, dass der Haushaltsausgleich 2018 stark gefährdet ist. Die geringeren Schlüsselzuweisungen sind im Wesentlichen auf eine einmalige Gewerbesteuereinnahme diesen Jahres in Höhe von 68 Millionen Euro aus einem Unternehmensverkaufserlös zurückzuführen, über die Kämmerer Dr. Johannes Slawig Politik und Öffentlichkeit bereits Ende April unterrichtet hatte.
Die Simulationsrechnung ist keine amtliche Berechnung. Da das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) aufgrund der Neuwahl des Landtages erst frühestens im Herbst dieses Jahres vorliegen wird, haben die kommunalen Spitzenverbände diese Berechnung durchgeführt. Grundlage waren die rechtlichen Rahmenbedingungen für das GFG 2017, das voraussichtliche Verteilungsvolumen auf Landesebene sowie die aktuelle Steuerkraft der Kommunen. Mögliche strukturelle Veränderungen, die vom Landtag vorgenommen werden können, sind also noch nicht berücksichtigt.
Für Oberbürgermeister Andreas Mucke ist die Simulationsrechnung ein weiterer Anlass, seine Forderungen an Bund und Land zu unterstreichen: „Das Unterhaltsvorschussgesetz, die Inklusionshilfen, die Kosten für geduldete Flüchtlinge – das sind nur drei Beispiele, aus denen deutlich wird, dass die Kommunen strukturelle und nachhaltige Entlastung brauchen, um die wichtigen Aufgaben auch leisten zu können. Die Bewältigung dieser Aufgaben ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Die Städte wollen sie für die Menschen vor Ort übernehmen, aber sie dürfen dafür nicht über Gebühr belastet werden. Es geht um nicht weniger als die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Es kann nicht sein, dass die Menschen in einer Kommune mit hohen sozialen Lasten schlechter gestellt werden als andere. Daher müssen gerade im sozialen Bereich die Zuschüsse von Bund und Land erhöht werden.“
Stadtkämmerer Dr. Johannes Slawig sieht in der aktuellen Berechnung eine bedrückende Bestätigung seiner wiederholt geäußerten Warnungen. „So erfreulich es ist, dass wir in diesem Jahr zum ersten Mal seit 25 Jahren den Haushalt ausgleichen werden: Wir sind noch lange nicht über den Berg. Der Haushaltsausgleich im nächsten Jahr ist ernsthaft gefährdet: Die Verschlechterung bei den Schlüsselzuweisungen ist nicht das einzige Problem. Hinzu kommt, dass der aktuelle Planungsstand noch rund 10 Millionen Euro von der Sollvorgabe und damit von der Genehmigungsfähigkeit entfernt ist.“
Bis am 16. Oktober der nächste Haushaltsplan in den Stadtrat eingebracht wird, sollen daher im „Endspurt“ der verwaltungsinternen Beratungen noch einmal alle Möglichkeiten intensiv geprüft werden, um strukturelle Verbesserungen innerhalb des Haushaltsplanes zu erreichen. Slawig: „Nach 25 Jahren konsequenter Haushaltskonsolidierung ist dies mehr als schwierig. Aber wir werden alles versuchen, um den Haushaltsausgleich zu schaffen, am besten ohne eine Erhöhung der Grundsteuer, die nur das allerletzte Mittel sein darf. Was wir aber sicher nicht schaffen können, ist ein Ausgleich für die aufgrund der Einmalzahlung der Gewerbesteuer reduzierten Schlüsselzuweisungen. Dafür muss es eine andere Lösung geben, die nicht weitere Einsparungen oder gar Steuererhöhung bedeuten kann und darf. Für dieses Einmalproblem brauchen wir auch eine Einmallösung.“
Der Kämmerer erneuerte die Erwartung an Bund und Land, die Konsolidierung des Wuppertaler Haushaltes auch weiterhin zu unterstützen. „Der Bund muss die Beteiligung an den Kosten der sozialen Leistungen ausweiten, gerade bei den Kosten der Unterkunft. Und das Land muss das Stärkungspaktgesetz fortsetzen, aus dem Wuppertal im nächsten Jahr über 40 Millionen Euro erhalten wird. „Vor allem aber darf das Land keine Verschlechterungen bei den Eckwerten des Finanzausgleiches vornehmen. Gerade für strukturschwache Städte wie Wuppertal ist es überlebenswichtig, dass die Kosten der sozialen Leistungen im Finanzausgleich angemessen und mindestens so wie bisher berücksichtigt werden“, so Johannes Slawig abschließend.