Mit der Nachtragssatzung wurden unter anderem die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ der Stadt Wuppertal zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 49,3 Millionen Euro für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur einzusetzen. Zudem wurden im Nachtragshaushalt die Mehrkosten für das Projekt Döppersberg veranschlagt und mit der jetzt erteilten Genehmigung die Finanzierung sichergestellt.
In ihrer Genehmigung lobt die Bezirksregierung die Anstrengungen, die die Stadt im Rahmen der Haushaltsplanung vornimmt, um 2017 und in den Folgejahren einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Gleichzeitig erinnert sie daran, dass Haushaltsverbesserungen zur Tilgung von Verbindlichkeiten zu nutzen sind. Darüber hinaus weist die Bezirksregierung auf die Risiken für den Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren hin.
Auch die Bezirksregierung geht auf das von Stadtdirektor und Kämmerer Dr. Johannes Slawig bereits thematisierte Problem ein, dass für das Haushaltsjahr 2018 die an sich erfreulichen Gewerbesteuereinnahmen 2017 sich bei den Schlüsselzuweisungen negativ bemerkbar machen und den Haushaltsausgleich belasten werden. „Das kann unsere Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung gefährden und erheblich belasten“, so Slawig. „Erfreulicherweise geht auch die Bezirksregierung davon aus, dass wir den Haushalt 2017 erstmals seit 25 Jahren positiv abschließen werden. Das ist das Ergebnis konsequenter Konsolidierung, die in den nächsten Jahren ebenso konsequent fortgesetzt werden muss.“