Streusalznutzung, so der Beirat, ist verboten. Salz wirke je nach Konzentration schädlich auf Tiere, Pflanzen und Gewässer und sei nur in genau definierten Ausnahmefällen und in geringen Mengen eine zulässige Lösung im Winterdienst, betont der Beirat. Ein Einsatz sei nur in besonderen Situationen, also zum Beispiel bei Blitzeis und Eisregen, möglich.
Der Naturschutzbeirat bittet alle Bürger darum, sich im Sinne einer intakten Umwelt an diese Vorgaben zu halten und alternative Streumöglichkeiten zu nutzen. Zu solchen Alternativen gehören zum Beispiel umweltfreundliches Granulat, Splitt, Sägespäne oder Sand.