Der Grundgedanke: Die Umsetzung von Chancengleichheit und gleichberechtigter Teilhabe – im gesamten Leben eines jeden Menschens und damit auch in der Zeit des Studiums – sind die erklärten Ziele der UN Behindertenrechtskonvention und damit für beide, für Heinen wie für Petrauskas, handlungsleitend.
Jetzt wurde der „Grundstein“ für die Kooperation gelegt. In einem ersten Treffen stellten sich beide Institutionen einander vor, Schnittstellen wurden erkannt und gemeinsame Ziele definiert. Zu diesen Zielen gehört, barrierefreies Bauen umzusetzen, Nachteilsaugleiche zugänglich und nutzbar zu machen und den Abbau von Diskriminierung voranzutreiben.