Für ihn steht fest: „Die GWG war immer von großer Bedeutung, ist von großer Bedeu-tung und soll weiterhin große Bedeutung für die Stadt haben. Kommunale Wohnungsbauunternehmen haben in allen großen Städten einen hohen Stellenwert – wir brauchen sie als Regulativ auf dem Wohnungsmarkt und sie sind wichtig für die Stadtentwicklung. Auch die GWG hat eine solche Funktion, die von hoher Bedeutung für die Stadt ist.“
Strukturelles Problem
In den vergangenen Jahren unterstützte die Stadt die GWG schon mehrfach bei der Konsolidierung. Nun sind weitere Maßnahmen notwendig, um die GWG wieder in sichere Fahrwasser zu bringen. „Die erste Phase der Restrukturierung ist abgeschlossen“, so Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig. „Der Sach-, Personal- und Zinsaufwand ist zurückgegangen, doch trotz aller Anstrengungen schreibt die GWG hohe Verluste.“
Das Problem sei strukturell, erläutert Slawig: „Die Verluste aus den 90er Jahren haben das Eigenkapital aufgezehrt.“ Durch diesen Verlust an Substanz sind Schulden angelaufen, was wiederum Zinsverluste nach sich zieht. Das kann auch die wirtschaftlich erfolgreiche Hausbewirtschaftung nicht ausgleichen, die Überschüsse erzielt.
Neue rechtliche Bewertung
Ziel ist es nun, den Verlust jährlich zu minimieren, bis die Schwarze Null steht. 2012 hat die Stadt bereits 40 Millionen Euro zugeschossen und 2016 den Wuppertaler Hof mit einem Wert von 7 Millionen Euro als Immobilie eingebracht. Als nächster Schritt war geplant, die städtischen Altenheime zur Steigerung des Eigenkapitalanteils einzubringen, doch das scheitert an einer geänderten rechtlichen Bewertungspraxis des Landes.
Maßnahmen zur Konsolidierung
„Der jetzige Bedarf der GWG liegt bei mindestens 48 Millionen Euro“, so der Stadtdirektor. Mit externer Unterstützung sollen nun Lösungsmodelle erarbeitet werden, wie die Existenz der GWG gesichert werden kann. „Diese Maßnahmen müssen zudem die Vorgaben des Stärkungspaktes erfüllen und dürfen den Haushaltsausgleich nicht gefährden.“ Im September sollen die Vorschläge in die Ratsgremien eingebracht und dem Rat im November zur Entscheidung vorgelegt werden.