Auf den Wahlbenachrichtigungskarten, die bis zum 2. September zugestellt werden, finden Bürger alle wichtigen Informationen zur Bundestagswahl: Neben Anschrift und Bezeichnung des jeweils zuständigen Wahlraums ist hier auch der Antrag auf Briefwahl abgedruckt. Es kann passieren, dass nicht alle wahlberechtigten Familienmitglieder gleichzeitig eine Wahlbenachrichtigungskarte im Briefkasten finden. Erst wer am 4. September noch keine Wahlbenachrichtigung hat, sollte sich bei der Stadtverwaltung melden.
Die Stadt empfiehlt allen Bürgern, die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit ins Wahllokal zu nehmen – das beschleunigt die Abläufe vor Ort. Wahlberechtigte sollten außerdem unbedingt daran danken, dass sie sich vor Ort mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen.
Wer jetzt schon weiß, dass er am 24. September keine Zeit für den Gang ins Wahllokal hat, kann auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit der Sofortwahl nutzen. Zwischen dem 30. August und dem 22. September können Bürger ihre Wahlunterlagen im Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, Raum A-350, persönlich entgegennehmen und die Wahl sofort vornehmen. Dazu müssen sie lediglich einen amtlichen Lichtbildausweis und den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Briefwahl mitbringen.
Die Öffnungszeiten für die Sofortwahl (ab dem 30. August) sind wie folgt:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag 8 bis 17.30 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Freitag, 22. September 8 bis 18 Uhr
In Wuppertal sind am 24. September rund 1.600 Wahlhelfer im Einsatz. Noch immer können sich interessierte Bürger melden, um den ehrenamtlichen Dienst zu übernehmen. Das geht telefonisch bei der Wahl-Hotline unter der Rufnummer 563-9009 oder auf der Internetseite www.wuppertal.de/wahlen. Hier werden auch alle anderen organisatorischen Fragen rund um die Bundestagswahl beantwortet.
Auf einige Besonderheiten müssen sich unter Umständen Wähler einstellen, die in den kommenden Wochen umziehen. Hier ein Überblick über die Regelungen:
Innerstädtische Umzüge
Bürger, die innerhalb Wuppertals umziehen, bleiben im Wählerverzeichnis unter der alten Adresse eingetragen.
Fort- und Zuzug innerhalb NRWs
Wahlberechtigte Wuppertaler, die nach dem 9. September 2017 fortziehen, bleiben in Wuppertal wahlberechtigt. Das Wahlrecht kann in der neuen Gemeinde nicht erworben werden. Dies gilt umgekehrt auch für Personen, die ab dem 9. September 2017 aus einer anderen Gemeinde nach Wuppertal ziehen. Diese Personen bleiben in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie bisher gemeldet waren. Gleiches gilt auch für Bürger, die ihre bisherige Hauptwohnung in Wuppertal zur Nebenwohnung erklären und umgekehrt.