Die alte Verordnung hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer Klage der Gewerkschaft ver.di für unzulässig erklärt. Die neue Verordnung sieht vor, dass der verkaufsoffene Sonntag nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern nur in den Stadtbezirken Elberfeld, Barmen und Ronsdorf gilt und auch dort nur unter zwei Einschränkungen: Die öffnenden Geschäfte müssen einen Bezug zum Weihnachtsmarktgeschehen haben. Der Lebensmittel- und Getränkehandel dürfen zum Beispiel nicht öffnen. Außerdem wird die Ladenöffnung auf das Umfeld der Weihnachtsmärkte begrenzt.
In einem Konsensgespräch am 15. November zwischen Vertretern der Verwaltung, der Gewerkschaft ver.di und dem Handelsverband NRW hatten sich die Teilnehmer darauf verständigt, dass unter den vorgenannten Rahmenbedingungen am 4. Dezember in den Stadtbezirken Elberfeld, Barmen und Ronsdorf ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden könne, wenn auch der Stadtrat der geänderten Verordnung mehrheitlich zustimmt.