In Nordrhein-Westfalen wurden bisher nur Verdachtsfälle (Stand 18.11.2016 12:15 Uhr) gemeldet, trotzdem bereitet sich das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) mit Sitz in Solingen vorsorglich auf den Ernstfall vor.
Sollten sich die Verdachtsfälle bestätigen, ist auch für NRW mit einer Stallpflicht zu rechnen. Die Halter müssen dieser Verpflichtung dann umgehend nachkommen. Jeder Geflügelhalter sollte sich deshalb regelmäßig informieren und bereits jetzt alle notwendigen Vorkehrungen treffen.
Wer einen kranken oder toten Wildvogel, wie Ente, Gans oder Schwan findet, sollte jeden Kontakt mit dem Tier vermeiden und den Fund unbedingt melden, damit untersucht werden kann, ob das Tier an Geflügelpest erkrankt war. Ansprechpartner sind das BVLA oder die Feuerwehr.
Alle Geflügelhalter in Remscheid, Solingen und Wuppertal werden deshalb noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, dass jeder Bestand gemeldet sein muss. Das gilt auch für einzelne privat gehaltene Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln (Geflügel) und Tauben. Geflügelhalter, die ihrer Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse NRW und beim BVLA noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, sich schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu wenden.
Das Geflügel darf nicht unter freiem Himmel gefüttert werden. Sobald in den Beständen Verluste auftreten oder Veränderungen der Legeleistung oder Gewichtszunahmen beobachtet werden, müssen die Tiere untersucht werden. Wer Geflügel (Hühner, Perl- und Truthühner, Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner, Wachteln) hält, ist zur Führung eines Bestandsregisters verpflichtet.
Weitere Informationen zur Anmeldung von Geflügelhaltungen können dem Merkblatt „Geflügelhaltung“ entnommen werden.
Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes (BVLA) Dorper Str. 26 42651 Solingen
Fon: 0212/290-2581
Fax: 0212/290-2594
E-Mail: veterinaeramtsolingende