Nachdem das Bürgergutachten erstellt, dem Oberbürgermeister offiziell übergeben und öffentlich gemacht wurde, sollen die zuständigen Gremien ausreichend Zeit bekommen, sich mit dem Gutachten zu befassen.
Das Bürgergutachten sowie die so genannte „standardisierten Bewertung“ unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten und ein rechtliches Gutachten sollen als Informationen und Bewertungsgrundlage in eine Drucksache einfließen, die wie geplant in die Sitzung des Rates am 19. Dezember eingebracht wird.
Damit die Mitglieder der Ratsgremien ausreichend Zeit haben, sich mit dem Bürgergutachten und den anderen Prüfergebenissen auseinander zu setzen, soll der Grundsatzbeschluss über eine mögliche Fortführung der Prüfung des Seilbahnprojektes in der darauf folgenden Sitzung des Rates, die für den 20. Februar 2017 terminiert ist, erfolgen.