Wenn eine Immobilie einsturzgefährdet ist oder sich Teile von Dach und Fassade lösen könnten, wird die Untere Bauaufsicht tätig. Sie fordert zunächst von den Eigentümern die Beseitigung der Gefahren. Reagieren diese nicht, wird eine Ersatzvornahme auf Kosten des Eigentümers vorgenommen. Bei einer Ersatzvornahme werden Firmen beauftragt, die notwendigen Reparaturen oder Sicherungsmaßnahmen durchzuführen – auf Kosten des Eigentümers. Das kann bis zum Abbruch des Gebäudes gehen.
In der Vergangenheit blieb die Stadt Wuppertal vielfach auf den Kosten sitzen. Die Eigentümer waren zahlungsunfähig, im Grundbuch waren bereits zahlreiche und hohe Forderungen eingetragen. Kosten der Ersatzvornahme konnten zwar im Grundbuch eingetragen werden, bereits andere eingetragene Forderungen hatten aber Vorrang. Hätte die Stadt zum Mittel der Zwangsversteigerung gegriffen, wären die Kosten so nicht einmal teilweise erstattet worden.
Neues Gesetz bringt Vorteile für Kommunen
Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein Westfalen wurde im Juli im Hinblick auf diese Kosten in einem sehr wichtigen Punkt ergänzt. Danach ruhen grundstücksbezogene Kosten der Ersatzvornahme als öffentliche Last auf dem Grundstück. Das heißt: Diese Forderungen sind vorrangig, ähnlich den Grundabgaben, auch wenn andere Forderungen früher ins Grundbuch eingetragen wurden.
Eine von der Stadt betriebene Zwangsversteigerung hätte zur Folge, dass nach erfolgreicher Versteigerung die Kosten der Ersatzvornahme zumindest teilweise beglichen wür-den. Nachrangige Forderungen oder Grundschulden würden gelöscht und der Erwerber bekäme ein lastenfreies Grundstück.
Für den Abbruch von vier Schrottimmobilien im Rahmen der Gefahrenabwehr entstanden für die Stadt Kosten in Höhe von rund 600.000 Euro. Daneben wurden an zahlreichen Gebäuden kleinere und größere Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, die ebenfalls beträchtliche Kosten verursachten.
Stadtbild verbessern
„Mit der Änderung im Gesetz muss nun nicht mehr die Allgemeinheit die Kosten von Maßnahmen tragen, weil der Eigentümer seine Immobilie über Jahre verkommen lässt und seiner Verpflichtung zur Verkehrssicherung trotz Anschreiben und Androhung von Zwangsmaßnahmen nicht nachkommt“, begrüßt Frank Meyer die Änderung. Der Beige-ordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr kündigt an: „Die Stadt Wuppertal beabsichtigt, in diesen Fällen konsequent die Kosten einzufordern. Sofern keine Zahlungen erfolgen, werden wir verstärkt die Zwangsversteigerung der Grundstücke betreiben.“ Denn, so sein Fazit: „Ein Eigentümerwechsel führt im Idealfall zur Sanierung der Immobilien und damit auch zu einer Verbesserung des Stadtbilds.“